Für eine ausserterminliche Kündigung hätte der Vermieter ihr zunächst eine schriftliche Verwarnung zukommen lassen müssen. Zusätzlich muss der Vermieter Frau Egger nachweisen können, dass sie die Beschädigung verursacht hat. Ist dies der Fall, müsste sie auch für den Schaden aufkommen.
Der Mieter haftet einerseits für kleinere Schäden in der Wohnung, den sogenannten «kleinen Unterhalt». Andererseits muss er auch für sämtliche Schäden oder Abnützungen in der Wohnung aufkommen, die er selber, seine Familienangehörigen oder Haustiere verursacht haben. Im Streitfall muss ein unabhängiger Gutachter die Schuldfrage klären.