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Mietrecht Müssen wir die Malerkosten selber bezahlen?

Gabriela Nehme zieht demnächst um. Ihr Vermieter verlangt, dass sie die farbigen Wände wieder weiss streichen lässt. Der Anstrich stammt aber vom Vormieter. «Muss ich das wirklich?», möchte Nehme von «Espresso» wissen. «Nach zehn Jahren ist das doch Sache des Vermieters.»

«Espresso»-Hörerin Gabriela Nehme aus Winterthur wird demnächst ihre Wohnung abgeben. Weil offenbar die Wände jahrzehntelang nicht aufgefrischt wurden, habe der Vormieter selber zum Pinsel gegriffen und die Wände farbig angestrichen. Von Hellgelb bis zu dunklem Bordeaux-Rot.

Der Vormieter mochte es farbig

Der Vermieter will nun die Wände wieder in Weiss. Womit Gabriela Nehme aber nicht gerechnet hat: Sie soll die Mehrkosten für das Entfernen der Farben bezahlen. «Muss ich das wirklich bezahlen?», möchte Gabriela Nehme von «Espresso» wissen. «Ich habe immer gemeint, nach 10 Jahren müsse der Vermieter diese Kosten selber tragen.»

Farbige Wände sind rechtlich eine aussergewöhnliche Abnützung

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Gabriela Nehme muss sich an den Kosten beteiligen. Denn: Der Vermieter hat der Veränderung seinerzeit nicht zugestimmt. Das bedeutet: Er kann verlangen, dass die Wohnung wieder im ursprünglichen Zustand zurückgegeben wird oder der Mieter für die Kosten des neuen Anstrichs aufkommt.

Aber: Mieter müssen für Instandstellungsarbeiten nur bezahlen, solange die Lebensdauer noch nicht abgelaufen ist. Bei Wänden beträgt diese je nach Belag zwischen 8 (für Dispersion) und 15 Jahren (Kunstharz oder Acrylfarben).

Auch für Raucher kanns teuer werden

Nach Ablauf der jeweiligen Lebensdauer kann der Mieter einen ausziehenden Mieter nur noch haftbar machen, wenn dieser die Wohnung ausserordentlich stark beansprucht hat und deshalb zusätzliche Arbeiten nötig werden. Das ist etwa bei Raucherschäden der Fall oder wenn Mieter wie der Vormieter von Gabriela Nehme die Wände in aussergewöhnlichen Farben streichen. In beiden Fällen bleiben Mieter auf dem Schaden sitzen. Privathaftpflichtversicherung kommen nur für Schäden auf, die unabsichtlich enstanden sind.

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Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten .

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Bezahlen muss Gabriela Nehme aber nur das Material und den zusätzlichen Arbeitsaufwand für das Entfernen der Farben. Um die Kosten möglichst gering zu halten, darf sie – wenn sie die nötigen Fachkenntnisse dafür mitbringt - diese Arbeiten selber ausführen oder einen Maler stellen. In jedem Fall muss ihr der Vermieter eine detaillierte Rechnung vorlegen, auf der die zusätzlichen Arbeitsstunden ausgewiesen sind.

Veränderungen im Protokoll festhalten

Wichtig: Wer wie Gabriela Nehme eine Wohnung mit farbigen Wänden oder vom Mieter gekauften Teppichen übernimmt, sollte darauf bestehen, dass dies im Protokoll so vermerkt wird. In diesem Fall kann der Vermieter beim Auszug keine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verlangen.

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