Zum Inhalt springen

Mietrecht Renovation der Wohnung: Wer übernimmt das Drumherum?

«Espresso»-Hörerin Regina Tanner wohnt seit 25 Jahren in der gleichen Wohnung. Nun müssen die Wände im Schlafzimmer gestrichen und ein neuer Spannteppich verlegt werden. Diese Renovationsarbeiten übernimmt der Vermieter.

Zuvor muss allerdings ein ziemlich grosser Einbauschrank demontiert werden, um die Arbeiten überhaupt zu ermöglichen. Laut Rechtsexpertin Doris Slongo muss dies grundsätzlich Frau Tanner übernehmen.

Der Mieter muss dem Vermieter ermöglichen, Renovationen in der Wohnung durchzuführen. Ist dafür allerdings ein allzu grosser Aufwand nötig oder sind diese Arbeiten zu komplex, ist die Rechtslage nicht mehr eindeutig.

Unter Umständen müsste in so einem Fall der Vermieter die Kosten doch übernehmen. Als Mieter sollte man deshalb am besten den Vermieter kontaktieren, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

Meistgelesene Artikel