Mietrecht - Wegen Kinderlärm: Dürfen Nachbarn einschreiten?
Die Kinder von «Espresso»-Hörer Ivano Romano spielen gerne vor der Garageneinfahrt, die an das Nachbarsgrundstück grenzt. Die Nachbarn fühlen sich durch den Lärm belästigt und schicken die Kinder regelmässig weg.
Laut Rechtsexpertin Doris Slongo dürfen sie dies nicht tun. Kinderlärm gilt rechtlich nicht als Belästigung. Solange die Kinder auf dem Grundstück der Familie spielen und in normalem Rahmen laut sind, dürfen die Nachbarn ihnen das nicht verbieten. Die Nachbarn könnten ein Eingreifen der Eltern lediglich dann verlangen, wenn das Lärmen der Kinder extrem laut und häufig vorkommt.
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