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Mietrecht Wie viel Lärm müssen Nachbarn dulden?

«Espresso»-Hörerin Sonja Martinez wohnt mit ihrem Mann und den Kindern in der einen Hälfte eines Doppeleinfamilienhauses. Die Nachbarn sind sehr lärmempfindlich und stören sich vor allem am Kinderlärm. Sie verlangen nun absolute Ruhe ab sieben Uhr abends.

Laut DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo müssen Frau Martinez und ihre Familie dieser Forderung nicht nachkommen. Die übliche Nachtruhe gilt von zehn Uhr abends bis - je nach Region - sechs oder sieben Uhr morgens. Ausserhalb dieser Zeit muss lediglich darauf geachtet werden, dass die Nachbarn nicht übermässig gestört werden.

Während der Nachtruhe sollte man sich jedoch auf Zimmerlautstärke beschränken, um die Nachbarn nicht zu stören. Klar untersagt ist dann zum Beispiel laute Musik oder Handwerksarbeiten wie Bohren oder Hämmern.

Die Rechtsexpertin rät bei Lärmstreitigkeiten, das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen. Andernfalls kann auch mittels Mediation aus einer verfahrenen Situation heraus gefunden werden.

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