Laut DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo müssen Frau Martinez und ihre Familie dieser Forderung nicht nachkommen. Die übliche Nachtruhe gilt von zehn Uhr abends bis - je nach Region - sechs oder sieben Uhr morgens. Ausserhalb dieser Zeit muss lediglich darauf geachtet werden, dass die Nachbarn nicht übermässig gestört werden.
Während der Nachtruhe sollte man sich jedoch auf Zimmerlautstärke beschränken, um die Nachbarn nicht zu stören. Klar untersagt ist dann zum Beispiel laute Musik oder Handwerksarbeiten wie Bohren oder Hämmern.
Die Rechtsexpertin rät bei Lärmstreitigkeiten, das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen. Andernfalls kann auch mittels Mediation aus einer verfahrenen Situation heraus gefunden werden.