Laut Rechtsexpertin Doris Slongo muss Herr Steiger schon zu lange warten. Macht der Vermieter Forderungen aus allfälligen Schäden oder Nebenkostenabrechnungen geltend, sollte er nun so schnell wie möglich Rechnung dafür stellen. Sobald diese beglichen ist, muss der Vermieter das Geld freigeben.
Das Mietdepot ist auf ein Konto auf den Namen des Mieters einbezahlt worden. Das Geld wird erst ausbezahlt, wenn beide Seiten einverstanden sind oder es eine rechtskräftige Forderung gibt. Liegen innert eines Jahres keine solchen Forderungen des Vermieters vor, kann der Mieter die Auszahlung des Depots verlangen.