«Espresso»-Hörer Patrick Grau musste für seine Wohnung einen Ersatzmieter suchen. Schon bald konnte er seinem Vermieter einen Interessenten präsentieren. «Doch der Vermieter lehnt den Nachmieter ab», schreibt Grau. Der Grund: Mit dem Nachmieter würde ein Berner Sennenhund in die Wohnung im Aargauischen Neuenhof einziehen. Dieser Hund sei dem Vermieter zu gross, so Patrick Grau. Vom Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 möchte er nun wissen, ob der Vermieter den Nachmieter mit dieser Begründung wirklich ablehnen darf.
Die Rechtslage zu Haustieren in Mietwohnungen ist kompliziert. Nach der Rechtsprechung der Gerichte darf ein Vermieter in der Hausordnung vorschreiben, dass Haustiere nur mit seiner ausdrücklichen Einwilligung gehalten werden dürfen.
Vermieter muss Ablehnung sachlich begründen
Steht aber – wie im Beispiel des« Espresso»-Hörers Patrick Grau – nichts im Vertrag oder in der Hausordnung, so dürfen Mieterinnen
und Mieter Haustiere halten, sofern sie ungefährlich sind, niemanden
stören, keinen Schaden anrichten und artgerecht gehalten werden.
Vor diesem Hintergrund dürfte der Vermieter den Nachmieter mit seinem Berner Sennenhund also nur dann ablehnen, wenn er dafür einen sachlichen Grund hätte. Wenn zum Beispiel die Wohnung für eine artgerechte Haltung zu klein wäre oder wenn im Haus bereits mehrere andere Parteien grosse Hunde halten und es zu Konflikten kommen könnte.
Hilfreiche Informationen zum Thema:
Wer einen Nachmieter stellt, ist nicht mehr an den Vertrag gebunden
Wenn nun der Vermieter den Nachmieter trotz dieser Rechtslage ablehnt, dann muss er als Konsequenzen einen Mietzinsausfall hinnehmen. Wer nämlich wie «Espresso»-Hörer Patrick Grau einen akzeptablen Nachmieter präsentiert, der die Wohnung auf einen bestimmten Termin hin beziehen möchte, muss ab dem Zeitpunkt keinen Mietzins mehr bezahlen und muss auch keine weiteren Suchbemühungen für einen Nachmieter mehr leisten.