Ungeziefer - Ameisen in der Wohnung: Wer muss den Kammerjäger bezahlen?
Ameisen, Käfer, Motten und Silberfische sind keine angenehmen Untermieterinnen. Wenn einfache Hausmittel nicht helfen, muss ein Kammerjäger her. Doch wer bezahlt die Rechnung?
Schädlinge wie Ameisen, Silberfische oder Mäuse in Wohnungen gelten rechtlich als Mangel am Mietobjekt. Das bedeutet: Die Vermieterin muss den Mangel so rasch als möglich beseitigen lassen und sie muss die damit verbundenen Kosten tragen.
Lässt sich ein Schädlingsbefall mit geringen Kosten (maximal 150 Franken) und ohne Fachwissen beseitigen, so steht die Mieterin in der Pflicht. Sie kann von der Vermieterin also nicht verlangen, dass sie wegen Motten im Küchenschrank einen Kammerjäger aufbietet.
Ebenfalls keinen Anspruch auf Leistungen der Vermieterin besteht, wenn die Schädlinge nach einer Weile von selbst wieder verschwinden. Die Vermieterin muss also im Sommer nichts gegen lästige Mücken unternehmen. Rechtlich gesehen besteht in solchen Fällen kein Mangel.
Mieterinnen müssen einen Schädlingsbefall sofort der Vermieterin anzeigen und um Beseitigung des Mangels bitten. Bleibt die Vermieterin selbst nach Nachfragen untätig, so können sich Mieterinnen an die Schlichtungsbehörde wenden und den Mietzins bis zur Beseitigung des Mangels hinterlegen. Wichtig: Wer sich eine Mietzinshinterlegung überlegt, sollte den Mietzins niemals von sich aus zurückhalten oder hinterlegen, sondern sich über das dafür vorgeschriebene Verfahren beraten lassen.
Wie man Schädlinge am besten beseitigt und wie man dafür sorgen kann, dass sich Schädlinge gar nicht erst einnisten, steht auf einem ausführlichen
Merkblatt des Mieterinnen- und Mieterverbandes
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