Der Ärger bei Ursula Bangerter ist gross: «Ich habe immer geglaubt, dass mündliche Zusagen auch rechtens sind!» Rechtsexpertin Doris Slongo gibt der «Espresso»-Hörerin Recht. Mit der mündlichen Einigung ist ein Vertrag zustande gekommen, der schriftliche Mietvertrag wäre in diesem Fall nur noch die Bestätigung gewesen.
Der Vermieter hat deshalb den Vertrag gebrochen. Wenn der Sohn von Ursula Bangerter trotz zumutbarem Aufwand nur eine teurere Wohnung findet, steht ihm Schadenersatz in Höhe der Differenz zu.
Damit es keine unangenehmen Überraschungen gibt, sollte bei einer mündlichen Abmachung immer vereinbart werden, ob diese Abmachung sofort bindend ist, oder ob der Vertrag erst mit einer schriftlichen Bestätigung (z.B. mit der Unterschrift unter den Mietvertrag) zustande kommt.