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Wie werden wir den lästigen Mieter los?
Aus Espresso vom 27.08.2015. Bild: Colourbox
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Mietrecht Wie werden wir den lästigen Mieter los?

Ein Stockwerkeigentümer vermietet seine Wohnung. Doch der Mieter macht Probleme im Haus. Jetzt liegen die Nerven blank. Die übrigen Wohnungseigentümer verlangen, dass dem Mieter gekündigt wird. Doch der Vermieter stellt sich quer. «Espresso» zeigt, welche Lösungen es gibt.

Zoff mit den Nachbarn stresst. Mieterinnen und Mieter können bei der Verwaltung reklamieren, wenn sie auf dem Balkon mit Rauch eingenebelt werden oder wenn der Bass des Nachbarn ständig zu laut hämmert. Und im Extremfall kann man eine neue Wohnung suchen und ausziehen.

Das ist nicht so einfach, wenn man Eigentümer seiner Wohnung ist. So wie «Espresso»-Hörer Oscar Alessio.

Dem Vermieter ist scheinbar egal, was sein Mieter tut

Alessio fühlt sich durch den Nachbarn unter ihm massiv gestört und belästigt. Dieser lärmt in seiner Wohnung herum, hört laute Musik, hält sich nicht an die Vorschriften in der Waschküche und nebelt seine Nachbarn mit allerlei Düften ein.

«Gespräche haben nichts genützt; im Gegenteil», schildert Oscar Alessio. Die Fronten bleiben verhärtet. «Er verspricht zwar jedes Mal Besserung, macht dann aber keine Anstalten, Rücksicht auf Andere zu nehmen.» Nun hat Oscar Alessio beim Eigentümer der Wohnung unter ihm reklamiert. Denn der lärmende Nachbar ist nicht Eigentümer der Wohnung, sondern Mieter. Doch auch die Intervention bei seinem Vermieter hat keinen Erfolg gebracht.

Wegen dieser rechtlichen Konstellation können die Stockwerkeigentümer nicht direkt gegen den mühsamen Mieter vorgehen, sondern müssen sich an den Eigentümer der Wohnung halten.

Aufwändig und teuer: Klagen vor Gericht

In einer Stockwerkeigentümergemeinschaft ist jedes Mitglied verpflichtet, sich an das Reglement der Eigentümergemeinschaft und an die Hausordnung zu halten. Wer seine Wohnung vermietet, ist dafür verantwortlich, dass sich der Mieter an diese Bestimmungen hält.

Oscar Alessio kann also darauf bestehen, dass der Wohnungseigentümer seinen Mieter zur Ordnung anhält. Tut er das nicht oder bleiben alle Ermahnungen erfolglos, kann Alessio das leidige Thema an der nächsten Stockwerkeigentümerversammlung auf den Tisch bringen und verlangen, dass dem Mieter gekündigt wird. Dazu muss er allerdings die Stimmenmehrheit der anderen Stockwerkeigentümer gewinnen können.

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Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

Falls auch Sie eine Frage haben, schreiben Sie uns.

Die Stockwerkeigentümergemeinschaft kann dann beschliessen, dass der betreffende Eigentümer seinem Mieter kündigt oder sie kann beschliessen, gerichtlich gegen ihn vorzugehen. Das Recht sieht dazu verschiedene Möglichkeiten vor: Eine Klage zum Beispiel, deren Ziel es ist, ein Mitglied zu einem bestimmten Tun zu verpflichten oder – als allerletztes Mittel – eine Klage auf Ausschluss des Stockwerkeigentümers. Die Gerichte sind jedoch bei Ausschlüssen aus einer Stockwerkeigentümergemeinschaft streng und heissen solche Klagen nur dann gut, wenn vorgängig alle möglichen und zumutbaren Massnahmen zur Beseitigung des Konflikts erfolglos geblieben sind.

Günstig und nachhaltig: Streitschlichtung durch Mediation

Der Weg über eine gerichtliche Klage ist mühsam, zeit- und nervenaufreibend und vor allem teuer. Nicht garantiert ist zudem, dass das Gericht der klagenden Partei Recht gibt.

Weit günstiger ist in solchen Situationen der Beizug eines neutralen Mediators. Dieser vermittelt zwischen den Parteien und wirkt auf eine einvernehmliche Beilegung des Konfliktes hin. Das ist vor allem dort sinnvoll, wo die Parteien auch künftig in Frieden unter einem Dach leben möchten. Voraussetzung ist allerdings, dass alle am Streit Beteiligten bereit sind, das eigene Verhalten zu hinterfragen und Hand für eine Lösung zu bieten.

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