Zum Inhalt springen

Nachbarschaftskonflikt «Hilfe! Ein Nachbar will uns das Trampolin verbieten»

Wenn Kinder spielen, geht es mitunter laut her und zu. Auch wenn es nervt, Kinderlärm ist hinzunehmen.

Ein Nachbar stört sich an dem Geschrei spielender Kinder. Auf dem Grundstück neben seinem Haus wohnt eine junge Familie, die Kinder haben ein Trampolin geschenkt bekommen. Nun verlange der Nachbar, das Trampolin müsse verschwinden. Doch die betroffene Familie kann aufatmen, die Rechtslage ist klar.

Alle Rechtsfragen

Box aufklappen Box zuklappen
Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner
Legende: SRF

Die Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortet im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» regelmässig Rechtsfragen. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

Falls auch Sie eine Frage haben, schreiben Sie uns.

Kinder dürfen Lärm machen

Herumrennen, Singen und Gekreische von spielenden Kindern am Pool oder auf dem Trampolin gehört zum Alltag und muss von Nachbarinnen und Nachbarn toleriert werden. Das hat das Bundesgericht so entschieden: Geräusche spielender Kinder gehören, so die Richterinnen und Richter, «untrennbar zur Wohnungsnutzung». Dieser Entscheid gilt nicht nur für Mieterinnen und Mieter, sondern auch für Hauseigentümerinnen und -Eigentümer.

Wer sich also von Kindergeschrei gestört fühlt, sollte das Gespräch mit deren Eltern suchen und sie um Rücksicht bitten. Vielleicht lassen sich Ruhezeiten aushandeln.

Nur «übermässiger» Lärm muss nicht akzeptiert werden

Nicht akzeptieren müssen Nachbarinnen und Nachbarn dagegen, wenn Kinder beim Spielen übermässigen Lärm verursachen, wie zum Beispiel spät am Abend oder in der Nacht. Denn: Eltern von Kindern müssen sich ernsthaft darum bemühen, dass die örtlichen Ruhezeiten eingehalten werden. Als Ruhezeiten gelten in den meisten Orten die Stunden zwischen 22 und 6 Uhr und 12 bis 13 Uhr, sowie Sonn- und Feiertage. Während dieser Zeiten sind lärmintensive Tätigkeiten verboten.

Espresso, 8.5.25, 8:10 Uhr

Meistgelesene Artikel