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Rechtsfrage «Muss eine Rechtsschutzversicherung jeden Kunden annehmen?»

Rechtsschutzversicherungen helfen, wenn einem der Vermieter das Leben schwer macht oder man nach sich einem Verkehrsunfall mit Versicherungen und Gerichten herumschlagen muss. «Espresso» sagt, ob eine Rechtsschutzversicherung jeden Kunden aufnehmen muss.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Im Privatversicherungsrecht gibt es keinen Vertragszwang. Versicherungen können Kunden ablehnen oder nur gegen hohe Prämien versichern.
  • Ausnahmen gibt es bei bestimmten Risiken: Sind Feuer- und Gebäudeversicherungen in einem Kanton obligatorisch, dürfen sie Kunden nicht ablehnen.
  • Bei den Sozialversicherungen besteht ein Aufnahmeanspruch in der Grundversicherung der Krankenkasse.

Olivia Mohler aus Basel ist Lehrerin an einer Berufsschule. Einer ihrer Lernenden ist schon mit dem Gesetz in Konflikt geraten. «Er möchte nun eine Rechtsschutzversicherung abschliessen», schreibt die Lehrerin dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1.

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In diesem Zusammenhang habe er sich bei seiner Lehrerin erkundigt, ob ihn eine Versicherung überhaupt aufnehmen müsse oder ob er wegen seiner Vergangenheit mit einer höheren Prämie zu rechnen habe. «Ich unterrichte Allgemeinbildung», schreibt Olivia Mohler. In solch detaillierten Fragen zum Versicherungsrecht kenne sie sich aber nicht aus. Weil seine Fragen aber vielleicht noch andere Konsumentinnen und Konsumenten interessieren könnten, bittet Olivia Mohler «Espresso» um Klärung.

Diese und ähnliche Fragen zu Versicherungen gehen auf der Redaktion tatsächlich immer wieder ein. Es gilt: Grundsätzlich darf eine Versicherung einen Kunden ablehnen. Es gibt in der Schweiz kein Recht, in eine Versicherung aufgenommen zu werden. Ausnahmen gelten in der Grundversicherung der Krankenkasse. Dort muss eine Krankenkasse jeden Antragsteller aufnehmen, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Vorbehalte.

Das gleiche gilt bei obligatorischen Sachversicherungen. In verschiedenen Kantonen ist beispielsweise eine Feuer- oder Gebäudeversicherung obligatorisch. Trifft das zu, muss die Versicherung jeden Antragssteller versichern.

Ein Sonderfall ist die obligatorische Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge. Obwohl obligatorisch, muss eine Versicherung einen Kunden nicht aufnehmen. Wer von seiner Versicherung wegen zu vieler Schäden die Kündigung bekommen hat, wird in der Regel von dieser bisherigen Versicherung wieder aufgenommen, wenn er nachweisen kann, dass ihn keine andere Versicherung aufnimmt. Die vielen Schäden werden sich allerdings auf die Prämie auswirken.

Anders als die Fahrzeughaftpflicht ist die Rechtsschutzversicherung keine obligatorische Versicherung. Wer hier als ungünstiges Risiko taxiert und abgelehnt wird, hat keinen Anspruch, doch noch irgendwo aufgenommen zu werden. Auch nicht gegen eine höhere Prämie.

Gut zu wissen ist zudem: So genannte Vorsatzdelikte sind bei allen Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen. Diebstahl ist ein solches Vorsatzdelikt, absichtliche Sachbeschädigung oder ein Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz. Wer wegen solcher Delikte in die Mühlen der Justiz gerät, kann nicht auf die Unterstützung seiner Rechtsschutzversicherung zählen und muss sämtliche Anwalts- und Verfahrenskosten aus der eigenen Tasche bezahlen.

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