Die Rechtslage kurz erklärt:
- In vielen Restaurants werden bei Absagen Annullationsgebühren fällig. Sind die Folgen einer Annullation nicht vertraglich geregelt, muss der Veranstalter den Wirt für die bereits getätigten Aufwendungen und Warenkäufe entschädigen.
- Ob Künstler oder Redner bei einer kurzfristigen Absage ihr Honorar dennoch im vollen Umfang zu gute haben, ist rechtlich umstritten. Unbestritten ist, dass ein Veranstalter im Mindesten bereits geleistete Vorbereitungen und Aufwendungen entschädigen muss.
- Bei den Tickets für Veranstaltungen ist die Rechtslage klar: Wird ein Konzert oder eine Tagung abgesagt, können Kunden ihr Geld zurückverlangen.
Espresso, 05.03.20, 08.13 Uhr