Folgende Punkte sollten Sie beim Verfassen eines Testaments unbedingt beachten:
Formvorschriften : Im Erbrecht bestehen strenge Formvorschriften. Ein Testament beispielsweise muss von Anfang bis zum Schluss von Hand geschrieben und mit vollem Namen unterschrieben sein. Wer sein Testament mit dem Computer schreibt oder eine Vorlage unterschreibt, riskiert, dass das Testament angefochten und für ungültig erklärt wird. Bei der Wahl des Papiers dagegen gibt es keine Vorschriften. In Zürich wurde einmal ein Testament eröffnet, das auf Toilettenpapier niedergeschrieben war.
Inhaltliche Vorschriften : Auch zur Verteilung des Nachlasses bestehen Vorschriften. Wir können über unseren Nachlass nicht komplett frei verfügen. Das Zivilgesetzbuch unterscheidet zwischen Personen mit einem gesetzlichen Erbanspruch und sogenannt pflichtteilsgeschützten Erbinnen und Erben.
Darüber hinaus kommt es häufig vor, dass zum Beispiel Eltern einem ihrer Kinder eine Liegenschaft zu einem günstigen Preis vererben, ohne dabei zu bedenken, dass diese Zuwendung die Pflichtteile der anderen Kinder verletzten könnte. Oder sie übergehen mit ihren Anordnungen im Testament gesetzliche oder pflichtteilsgeschützte Erbinnen und Erben. Wichtig: Per 1. Januar 2023 werden die Pflichtteile kleiner.
Klare Formulierungen: Wichtig im Testament sind konkrete, unmissverständliche Formulierungen. Eltern sollten daran denken, in ihren Testamenten festzulegen, ob sie wünschen, dass ihre Kinder das Erbe ausgleichen, sodass alle gleich viel bekommen. Fehlt dieser Hinweis, ist später nicht klar, ob sich Kinder zu Lebzeiten erhaltene Zuwendungen vom Erbe anrechnen lassen müssen. Wer einen Teil seines Nachlasses wohltätigen Zwecken zukommen lassen möchte, sollte unbedingt eine konkrete Institution benennen. Auch Tiere lassen sich testamentarisch begünstigen. Dort ist es sinnvoll, einen bestimmten Betrag einzusetzen und eine Person oder Institution zu bestimmen, die sich um das Tier kümmern soll. In Zürich erbte vor Jahren ein Chihuahua 120’000 Franken. Mit diesem Geld wurde eine Tierschutzorganisation beauftragt, für das Wohl des Hundes zu sorgen. Auch Katzen und Pferde sollen schon in Testamenten begünstigt worden sein.
Tipp : Wer sein Testament von einer Fachperson prüfen lässt, kann Konflikte bei der Teilung verhindern.
Interessante Links:
- SRF «Kontext»: Erbstreit – Wie C.K. mit der Familie brach und zu sich selbst fand
- SRF «Espresso»: Erbrechts-Revision – Muss ich nun mein Testament ändern?
- Informationen zum Erbrecht Zürcher Notariate
- «Dein Adieu»: Probleme beim Testament
- Testament-Generator der Pro Senectute
- Stiftung für das Tier im Recht