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Für die einen Wohlklang, für die anderen nur nervig
Aus Espresso vom 02.06.2022. Bild: Colourbox
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Lärmige Nachbarschaft «Das Windspiel nebenan stört. Was kann ich tun?»

Lässt sich keine einvernehmliche Lösung finden, bleibt nur der Gang zum Gericht.

Ein Hörer aus einer Zürcher Vorortsgemeinde fühlt sich vom Windspiel einer Nachbarin belästigt. Die Konstruktion besteht aus verschieden grossen Rohren in unterschiedlichen Tonlagen. Schon beim schwächsten Wind klinge es ständig. «Zeitweise so laut, dass wir uns auf unserem Balkon kaum unterhalten können», schreibt der Betroffene dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF1.

Der ständige Lärm mache ihm bereits gesundheitlich zu schaffen.

Die Rechtslage kurz erklärt:

  • Allgemein lässt sich beim Thema Lärm sagen: Erlaubt ist, was nicht übermässig stört. Egal ob es sich um eine Mietwohnung oder um eine Eigentumswohnung handelt: Bewohnerinnen haben Rücksicht aufeinander zu nehmen.
  • Gegen übermässigen Lärm aus der Nachbarschaft können sich Betroffene wehren – bei Mietwohnungen über die Verwaltung, und bei Eigentumswohnungen mit einer Beschwerde bei der Stockwerkeigentümergemeinschaft oder mit einer Klage vor Gericht.
  • Damit eine Beschwerde oder Klage Aussicht auf Erfolg hat, muss der Lärm eine gewisse Intensität aufweisen: Er muss «übermässig» sein.
  • Ab wann Lärm als übermässig gilt, bemisst sich nicht nach dem subjektiven Empfinden eines betroffenen Mieters oder Eigentümers, sondern nach objektiven Kriterien.
  • Massgebend sind aber nicht bestimmte Grenzwerte. Vielmehr spielen die konkreten Umstände eine Rolle. Zum Beispiel, ob der Lärm am Tag oder auch in der Nacht stört oder ob die Innenräume einer Wohnung vom Lärm betroffen sind oder «nur» der Sitzplatz oder Balkon.

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Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

Falls auch Sie eine Frage haben, schreiben Sie uns.

  • Im Beispiel des «Espresso»-Hörers mag das Windspiel der Nachbarin subjektiv stark stören. Ob es sich aber um eine übermässige Störung handelt, müsste ein Gericht entscheiden. Allerdings ist eine Klage mit grossem finanziellem und emotionalem Aufwand verbunden und wird das ohnehin bereits angespannte Verhältnis der Nachbarn noch zusätzlich belasten.
  • Aus diesem Grund ist es ratsam, in solchen Fällen mit den Nachbarn das Gespräch zu suchen und zu versuchen, einen Kompromiss auszuhandeln. Zum Beispiel, dass das Windspiel nur tagsüber und zu bestimmten Zeiten aufgehängt oder dass ein Windschutz angebracht wird, der die Klänge etwas dämpft.
  • Bringen Gespräche keine Lösung, kann der betroffene «Espresso»-Hörer sein Anliegen an der nächsten Stockwerkeigentümerversammlung vorbringen und einen Antrag formulieren. Stösst er auch dort auf kein Verständnis, bleibt nur der Gang zum Gericht. Klagen muss der Betroffene dabei gegen die Stockwerkeigentümergemeinschaft und nicht gegen seine Nachbarin.

Espresso, 02.06.22, 08:13 Uhr

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