Manuel Knechtli aus Herisau arbeitet viel am Computer. Auch Notizen im Alltag macht er elektronisch: Mit einem Digitalstift auf seinem Tablet.
«Aus der Schule weiss ich, dass man ein Testament von Hand schreiben muss, damit es gültig ist», schreibt er dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1. Er möchte wissen: «Wäre ein Testament gültig, wenn ich es von Hand auf dem Tablet verfasse und dann erst ausdrucke?»
Welche Anforderungen ein Testament erfüllen muss, ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch im Artikel 505 geregelt. Dort steht, dass ein Testament von Anfang bis zum Schluss eigenhändig geschrieben sein muss. Es muss zudem mit dem Tag, Monat und Jahr datiert sein und unterschrieben werden. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, kann das Testament von den Erben angefochten werden.
Beim letzten Willen sollte man keine Risiken eingehen
Womit oder worauf ein Testament geschrieben ist, spielt nach dem genauen Wortlaut des Gesetzes keine Rolle. Ein von Hand auf einem Tablet geschriebenes Testament ist demnach nicht automatisch ungültig.
Trotzdem ist es aus den folgenden Gründen nicht empfehlenswert, sein Testament auf diese Weise zu verfassen.
- Das Gesetz stammt aus einer Zeit, in der es keine elektronischen Dokumente gab. Ob ein «digitales» Testament tatsächlich gültig ist, müssten also die Gerichte klären. Bis heute gibt es keine Urteile. Deshalb besteht bei dieser Frage eine gewisse Rechtsunsicherheit.
- Bei einem digitalen Testament würde das Speichermedium, also das Tablet oder der Computer, als Dokument gelten und nicht etwa der Ausdruck. Verstirbt nun der Verfasser, könnten die Angehörigen Probleme haben, das Originaldokument zu öffnen. Bei der Behörde eingereicht werden muss nämlich das Original des Testaments. Eine Kopie würde nicht genügen.
- Als Verfasser eines Testaments wünscht man sich, dass dieses Dokument aufgefunden und die darin festgehaltenen Wünsche respektiert werden. Aus diesem Grunde sind Experimente bei der Form nicht ratsam.
Manuel Knechtli sollte aus diesen Gründen sein Testament unbedingt konventionell errichten. Von Hand geschrieben auf Papier.
Notariate helfen in speziellen Situationen
Für Menschen, die – zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen - nicht mehr lesen oder selber schreiben können, stellt das Gesetz eine andere Möglichkeit zur Verfügung: Das so genannte «öffentliche» Testament. Hier verfasst ein Notar nach den Wünschen einer Person ihren letzten Willen. Das Dokument wird schliesslich im Beisein von zwei Zeugen beurkundet.