Rund 1500 Franken verlangt der Elektriker von «Espresso»-Hörer Michael Hugelshofer für die Reparatur seines Induktionsherdes. Allein das Material – ein neues Leiterelement – kostet 1000 Franken.
Für Arbeit und Wegspesen soll Michael Hugelshofer je 250 Franken bezahlen. Doch diese beiden Posten auf der Rechnung stehen für ihn in einem Missverhältnis. Deshalb möchte er vom Konsumentenmagazin «Espresso» auf Radio SRF 1 wissen: «Ist es rechtlich zulässig, beide Wegstrecken zu verrechnen?»
Voller oder reduzierter Stundensatz, Pauschale - alles ist möglich
Es ist zulässig, denn laut das Gesetz darf ein Handwerker seine gesamte Arbeitszeit vollumfänglich in Rechnung stellen. Viele Unternehmer verrechnen Pauschalbeträge, andere einen reduzierten Stundentarif und wieder andere – wie im Beispiel von Michael Hugelshofer – den vollen Stundentarif. Muss ein Handwerker von weit anreisen oder bleibt er im Stau stecken, kann es teuer werden.
Um bösen Überraschungen und hohe Rechnungen zu vermeiden, lohnt es sich, bei der Auftragsvergabe diesen Punkt anzusprechen und mit dem Handwerker eine günstige Lösung auszuhandeln. Das kann je nach Situation eine Pauschale sein oder ein reduzierter Stundenansatz. Ist eine Reparatur oder ein Auftrag nicht dringend: Unbedingt nachfragen, ob der Handwerker in nächster Zeit weitere Arbeiten in der Gegend zu erledigen hat. In diesem Fall können die Wegspesen anteilmässig auf alle Kunden verteilt werden.
Branchenusanzen sind nicht verbindlich
Verschiedene Branchenverbände haben Empfehlungen zum Thema Wegspesen. Je nach Branche sollen die Unternehmer nur einen Weg verrechnen, einen bestimmten Ansatz oder eine Pauschale. Solche Branchenusanzen sind jedoch nicht verbindlich. Es sind reine Empfehlungen. Unternehmen dürfen nach Belieben davon abweichen und andere Ansätze verrechnen.
Der Verband Schweizer Elektro-Installationsfirmen VSEI kennt keine solchen Empfehlungen. Für Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet das: Vor der Auftragserteilung immer einen Blick auf die Homepage des Handwerkers werfen und bei der Auftragserteilung die Höhe der Wegkosten festlegen.