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«Espresso Aha!» Auch im Dienst riskieren Polizisten Bussen

Das Wichtigste in Kürze

  • Laut dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) dürfen Blaulicht-Organisationen bei «dringlichen oder taktisch notwendigen Dienstfahrten» Verkehrsregeln missachten.
  • Das ist aber kein Blankoscheck: Straffrei bleiben die Fahrzeuglenker laut Gesetz nur, wenn sie alle erforderliche Sorgfalt walten lassen.
  • So gibt es immer wieder auch happige Strafen gegen Polizisten, wenn sie beispielsweise bei Verfolgungsjagden innerorts zu schnell fahren.
  • Und generell gilt: Immer, wenn die Polizei eine Verkehrsregel missachtet, muss sie das mit ihrem Auftrag begründen können.

Wann dürfen Polizei und andere Blaulicht-Organisationen gegen Verkehrsregeln verstossen? Ein Mann aus Solothurn beobachtet immer wieder mal, dass Polizeiautos über eine für den Personenverkehr gesperrte Brücke fahren. «Dürfen die das?», möchte er vom SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» wissen.

In diesem Fall lautet die Antwort: «Ja, aber…» Grundsätzlich gelten Verkehrsregeln immer für alle Verkehrsteilnehmer. Also hat sich auch die Polizei an Fahrverbote zu halten. Allerdings sieht das Strassenverkehrsgesetz vor, dass Blaulichtorganisationen bei «dringlichen oder taktisch notwendigen Dienstfahrten» die Verkehrsregeln missachten dürfen.

Kontrolle gehört zum Grundauftrag

Dringliche Fahrten, damit sind Einsätze im Notfall gemeint: Wenn es etwa darum geht, Leben zu retten oder Personen zu schützen. Taktisch notwendige Fahrten ergeben sich beispielsweise durch Hinweise aus der Bevölkerung über verdächtige Vorgänge in einem Quartier.

Zum Grundauftrag gehört aber auch die Kontrolle über die Einhaltung der Verkehrsregeln. So darf die Polizei auch mal durch ein Fahrverbot fahren, wenn sie prüfen will, ob sich andere Verkehrsteilnehmer daran halten. «Ob dann das alleinige Durchfahren sinnvoll ist, ist eine andere Frage», sagt Frank Rüfenacht, Verkehrschef der Berner Kantonspolizei. «Aber grundsätzlich gehört die Kontrolle von Fahrverboten zu unseren Aufgaben.»

«Espresso Aha!»

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Es braucht einen Rechtfertigungsgrund

Strassenverkehrsrechts-Experte Hans Giger betont, es brauche immer einen Rechtfertigungsgrund, wenn die Polizei Verkehrsregeln missachte. Wenn die Polizei also keinen Auftrag hat, der es rechtfertigt, dass sie durch ein Fahrverbot fährt, dann darf sie nicht durchfahren.

Franz-Xaver Zemp, Leiter der Verkehrs-Fachstelle der Luzerner Kantonspolizei sagt dazu: «Es wäre ja auch verheerend, wenn diejenigen, die das Recht durchsetzen müssen, sich alles erlauben dürften.»

Bussen gegen Polizisten

Die Polizei darf also auf der Strasse nicht tun und lassen was sie will. Das zeigen einerseits die zum Teil happigen Strafen gegen Polizisten. So hat das Bundesgericht beispielsweise im Januar 2019 entschieden, dass ein Genfer Polizist eine Busse von 600 Franken bezahlen muss, weil er bei einer Verfolgungsjagd innerorts mit 92 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen war. Die Richter waren der Meinung, der Polizist hätte in diesem Fall langsamer fahren müssen, um keine Drittpersonen zu gefährden.

Das sei immer wieder Thema in der Ausbildung, erklärt Franz-Xaver Zemp von der Luzerner Polizei. «Nachts um zwei Uhr auf der Autobahn liegt mehr drin als um sieben Uhr am Morgen innerorts. Hier müssen wir unsere Leute immer wieder sensibilisieren.»

Aber Polizisten müssen nicht nur in extremen Fällen mit Konsequenzen rechnen: «Jede Übertretung wird festgehalten und beurteilt», sagt Frank Rüfenacht von der Kantonspolizei Bern. Und so gebe es auch bei kleinen Geschwindigkeits-Übertretungen immer wieder mal Bussen gegen Polizisten: «Wir sind auch nur Menschen.»

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