- In der Schweiz gilt oft eine Grabesruhe von 20 bis 25 Jahren. Die Dauer variiert von Gemeinde zu Gemeinde.
- Ist diese Frist abgelaufen, können Grabfelder aufgehoben werden. In diesem Fall werden Angehörige informiert. Auch diese Information erfolgt von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich (Infotafeln auf dem Friedhof, Mitteilung im Amtsblatt, persönliche Briefe).
- Erheben die Angehörigen keinen Anspruch auf den Grabstein, kümmert sich die Gemeinde um dessen Entsorgung.
- Die meisten Grabsteine werden geschreddert. Es entsteht Recycling-Kies.
In Hofstetten-Flüh ist es heute üblich, dass alte Grabsteine geschreddert werden. 1980 war das anders. Haben Angehörige auf ihren Anspruch verzichtet, verfügte die Gemeinde über die Grabsteine. Die Steine wurden zur Sanierung des Dorfbachs verwendet.
Grabstein verkehrt eingesetzt
Bei einem Stein ist noch die Inschrift lesbar. Vermutlich sei dieser Stein verkehrt herum worden, erklärt Alfred Scheiwiller, der in der Gemeinde für den Friedhof zuständig ist. Der Grabstein liege nicht direkt am Wegrand und sei heute mit Moos bewachsen. Beschwerden habe es deswegen bislang noch keine gegeben.
Mauern, Wege und Plätze aus alten Grabsteinen
Auch in der Stadt Frauenfeld gibt es einen Platz, der klar ersichtlich mit Grabsteinen gepflastert wurde. «Man hat einen Platz begradigt mit diesen Grabsteinen», erklärt Markus Marghitola, der in der Stadt für die Friedhöfe verantwortlich ist. Der Platz dient heute als Kompostablage. Inschriften sind keine zu erkennen. Heute schreddere man die Grabsteine. Eine Zweitverwertung komme nicht mehr in Frage, aus Pietätgründen.
Ähnlich tönt es auch in anderen Städten. In Biel beispielsweise sind Grabsteine bis vor zehn Jahren für den Bau von Wegen und Mauern genutzt worden. Heute werden die Steine ebenfalls geschreddert. Genau so wie auch in den Städten Bern, Basel und Solothurn.
Eine besondere Zweitnutzung kennt die Stadt Zürich. Historische Grabsteine und Grabmahle werden vermietet. Die bestehende Grabstein-Inschrift darf dabei meist abgedeckt werden, beispielsweise mit einer Steinplatte, wo die Angaben des Verstorbenen graviert werden. Nach Ablauf der Grabesruhe muss die Platte wieder entfernt werden, der Stein wird weitervermietet. So will die Stadt Zeitzeugen erhalten.