In diesen Wochen hat gerade eine grosse Fastfood-Kette Werbung in Schweizer Haushalte verschickt. Dabei hängt eine Lasche aus dem Briefkastenschlitz – sie ist also nicht zu übersehen. «Kriminelle können sich so im Quartier orientieren. Wenn diese Post länger raushängt, ist das doch ein Hinweis darauf, dass hier niemand zuhause ist», moniert eine kritische Stimme.
Klare Regeln für Laschenwerbung
Die Post hat sich und anderen Verteilfirmen klare Regeln gesetzt für das Verteilen von Laschenwerbung. Post-Sprecherin Silvana Grellmann präzisiert: «Wenn die Lasche am Folgetag noch immer aus dem Schlitz schaut, wird die Werbung vom Pöstler ganz in den Briefkasten geschoben.»
Als das SRF zuletzt vor zehn Jahren über das Thema berichtet hatte, wurde diese Art Werbung von montags bis freitags in die Briefkästen verteilt. Ebenfalls mit der Auflage, dass diese am Folgetag verschwinden muss. Unterdessen wurden die Verteiltage geändert. Nur noch montags bis mittwochs darf Laschenwerbung verteilt werden, heisst es von der Post. Dies aus rein organisatorischen Gründen.
Einladung für Einbrecher: «Wir kennen keinen Fall»
Nicht nur Postkundinnen und -kunden ärgern sich immer wieder über diese Art von Werbung, auch die Schweizerische Kriminalprävention kritisiert Laschenwerbung als Einladung an Einbrecher. Post-Sprecherin Silvana Grellmann kennt die Kritik, kontert aber: «Es ist effektiv so, dass wir von keinem Fall Kenntnis haben, wo ein Einbruch in Zusammenhang mit Laschenwerbung gebracht worden wäre.»
Tipp: Wer keine Laschenwerbung erhalten möchte, der klebt einen Stopp-Werbung-Kleber an den Briefkasten.