Der Vater einer Tochter im Teenager-Alter wundert sich: Die 15-Jährige nutzt diverse Social-Media-Plattformen – darunter auch Pinterest. Eine Art Ideen- oder Inspirationsplattform für unterschiedlichste Interessen. Dort wird der Minderjährigen regelmässig Werbung für alkoholische Getränke angezeigt – insbesondere für Alcopops, aber auch für Spirituosen. «Dabei darf sie das in ihrem Alter ja noch gar nicht konsumieren.» Der Vater möchte vom SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» wissen, ob es erlaubt ist, dass solche Plattformen Minderjährigen Alkoholwerbung anzeigen.
Inhalt der Werbung ist entscheidend
Auch wenn es erstaunlich klingen mag: Soziale Medien dürfen Alkoholwerbung unter gewissen Voraussetzungen auch an Minderjährige ausspielen. Entscheidend ist nicht das erreichte Publikum, sondern der Inhalt der Werbung.
Das sei ganz ähnlich wie bei einem Plakat im öffentlichen Raum, heisst es vom zuständigen Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (Bazg). Ein solches könne auch von Minderjährigen betrachtet werden – genauso wie ein Inserat in einer Zeitschrift.
Werbung darf sich nicht an Minderjährige richten
Ganz grundsätzlich gilt laut Lebensmittelrecht, dass sich jede Werbung für alkoholische Getränke nicht speziell an Jugendliche unter 18 Jahre richten darf. Eine Werbebotschaft wie «Pfadi-Fest am Wochenende? Mit uns wird es besonders lustig!» wäre also nicht erlaubt. Für Alcopops und Spirituosen gelten darüber hinaus noch strengere Regeln. Diese unterstehen nämlich dem Alkoholgesetz. Werbung für solche Getränke muss sachlich gehalten sein. Es darf auch nicht mit Rabatten geworben werden – und die Werbung darf nicht im Zusammenhang mit einem Wettbewerb stehen.
Verstösse gegen diese Bestimmungen können dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit gemeldet werden. Oft seien es Firmen aus der Branche selbst, die auf Werbeverstösse von Konkurrenten hinweisen würden, so das Bazg. Es gebe aber auch Bürgerinnen und Bürger, die sich melden würden.
«Ich finde das problematisch»
Der Vater der 15-Jährigen, deren Pinterest-Feed regelmässig Alkoholwerbung anzeigt, macht ein Fragezeichen hinter die geltenden Bestimmungen: Sofern die Nutzerinnen und Nutzer bei der Registrierung das korrekte Alter angegeben hätten, sei den Plattformen ja bewusst, dass es sich um Minderjährige handle. Insofern würden sie in Kauf nehmen, dass Alkoholwerbung auch Personen angezeigt werde, die die Produkte noch gar nicht konsumieren dürften. «Das finde ich problematisch.»
«Espresso» hat Pinterest für eine Stellungnahme angefragt. Das Unternehmen will den Fall prüfen und sich zu einem späteren Zeitpunkt konkret dazu äussern.