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«Schlauer i d’Wuche» Velofahren mit Kopfhörern: Nicht verboten, aber gefährlich

Es gibt kein explizites Verbot, aber es gilt eine Aufmerksamkeitspflicht – und es ist riskant.

Musik hören oder einen Podcast auf dem Velo: Dank kabellosen Kopfhörern ist das heutzutage unkompliziert möglich, und immer mehr Radlerinnen und Radler nutzen dies.

Es gilt eine Aufmerksamkeitspflicht

Explizit verboten ist es nicht, aber die Verkehrsregelverordnung schreibt Velofahrerinnen, Autolenkern und Fussgängerinnen vor, dass sie ihre «Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden».

Doch die Vorschriften sind schwammig. So steht zum Beispiel nirgends, ab welcher Lautstärke es zu laut ist. «Es gibt keine Grenze in Dezibel», bestätigt Thomas Rohrbach, Mediensprecher des Bundesamtes für Strassen (Astra). Und es wäre wohl auch unmöglich zu definieren, ab wann Musik ab Kopfhörer zu laut sei. Jeder und jede nehme das anders wahr, so Rohrbach.

Service

Entsprechend dürfte man wohl auch kaum wegen Velofahrens mit Kopfhörern von der Polizei angehalten werden. Es sei denn, man radelt gleichzeitig halsbrecherisch durch die Stadt und verstösst auch noch gegen andere Verkehrsregeln.

Versicherung: Möglicherweise grobfahrlässig

Kommt es zu einem Unfall, sieht die Sache natürlich wieder anders aus. Je nach Verschulden riskiert man eine Busse und man riskiert unter Umständen auch, dass einem die Versicherung die Leistung kürzt.

Das Musikhören mit Kopfhörern beim Velofahren im Strassenverkehr und die damit verbundene Beeinträchtigung der Wahrnehmung und somit der Reaktionsfähigkeit könnte schon eher als grobfahrlässiges Verhalten angesehen werden.
Autor: Axa Versicherung

Beim Musikhören während eines Spaziergangs eher weniger, schreibt die Axa Versicherung auf Anfrage aber: «Das Musikhören mit Kopfhörern beim Velofahren im Strassenverkehr und die damit verbundene Beeinträchtigung der Wahrnehmung und somit der Reaktionsfähigkeit könnte schon eher als grobfahrlässiges Verhalten angesehen werden.» Doch könne man das nicht pauschal sagen. Jeder Fall müsse individuell geprüft werden.

Gehör als Sinnesorgan wird ausgeschaltet

Auch wenn es kein explizites Verbot gibt, raten Fachleute dringend davon ab, beim Radeln die Kopfhörer aufzusetzen: Durch das Musikhören werde das Gehör als Sinnesorgan stark beeinträchtigt oder ganz ausgeschaltet, sagt Bruno Buchmann, der bei der Suva, der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt als Akustiker tätig ist. Und um die Musik gut zu hören, mache man sie entsprechend laut und erreiche schnell einmal um die 80 Dezibel: «Die Umgebungsgeräusche werden dadurch überdeckt.»

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Dadurch verkürze sich die Reaktionszeit markant und steige die Unfallgefahr, doppelt Simon von Moos nach, bei der Suva für die Unfallprävention zuständig.  Auch er rät: «Lassen Sie sich nicht ablenken!»

Ein eindrückliches Hörbeispiel, wie stark Musik die Umgebungsgeräusche überlagert, finden Sie im Audio zu diesem Artikel.

Jährlich über 1000 Schwerverletzte

Eine gesonderte Statistik für Unfälle wegen Ablenkung durch Kopfhörer gibt es nicht. Aber: Laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung verunfallen in der Schweiz jährlich über 1000 Velofahrer, Autolenkerinnen und Fussgänger schwer, weil sie abgelenkt oder unaufmerksam waren – durch das Smartphone, ein Navigationsgerät und wohl auch durch Kopfhörer.

Espresso, 04.07.22, 08:13 Uhr

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