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Unadressierte Werbung Darf Vereinswerbung in Briefkästen mit «Stopp Werbung»-Kleber?

Darum geht es: Manche Vereine haben Nachwuchssorgen. Auch der Turnverein «Lausanne-Stadt» (FSG Lausanne-Ville). «Wir haben deshalb einen Flyer gedruckt, den wir nun gerne in einem grossen, neu gebauten Quartier verteilen möchten», sagt einer der Turner im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Das Problem: An manchen Briefkästen ist bereits ein «Stopp Werbung»-Kleber angebracht. «Wir sind nun unsicher, ob wir unseren Flyer dort einwerfen dürfen.»

Das gilt: Für die Regeln gegen unlautere Werbung ist die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) verantwortlich. Diese unterscheidet – einfach gesagt – zwischen kommerzieller Werbung, also Shopping-Artikel, Lieferdienste etc., und nicht kommerziellen Angeboten. Dazu zählen unter anderem Infos von Behörden, Spendenaufrufe von anerkannten Hilfswerken, Flyer von politischen Parteien oder Post von Entsorgungs- und Recyclingunternehmen (Kleidersäcke, Batteriebags etc.). Solche Sendungen dürfen auch unadressiert in Briefkästen mit einem «Stopp Werbung»-Kleber verteilt werden.

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Was ist mit Vereinswerbung? Dazu steht nichts explizit in den Regeln der SLK. Aber es ist darin die Rede von gemeinnützigen Organisationen oder solchen, «deren gemeinnütziger Charakter aus anderen Gründen unbestritten ist.» Die SLK verweist SRF auf diesen Passus, geht aber nicht konkret auf den Fall des Lausanner Turnervereins ein. Zu konkreten Fällen nehme man nur im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens Stellung, heisst es auf Anfrage von SRF. Auch bei der Post, die als Dienstleistung auch Werbung verteilt, gibt es keine konkrete Auskunft, aber deren Medienstelle ergänzt: Unter «anderen Gründen» verstehe die Post grundsätzlich Angebote «im kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Bereich mit starkem Lokalbezug».

Fazit für die Lausanner Turner und andere Vereine: Sie können wohl zu den Ausnahmen gezählt werden und ihre Werbeflyer in alle Briefkästen im Quartier verteilen – auch in jene mit einem «Stopp Werbung»-Kleber. Bei einem Verein stehen ja nicht Geschäft und Kommerz im Vordergrund, sondern Hobby, Sport, Freizeit und der Austausch mit anderen. Und es ist kaum anzunehmen, dass sich jemand wegen eines lokalen Vereinsflyers bei der SLK beschwert. Ganz ausschliessen lässt sich dies aber nicht.

Was tun, wenn man überhaupt keine Werbung möchte? Unadressierte Massensendungen, die regelkonform verteilt werden, also Spendenaufrufe, Behörden-Infos oder Polit-Flyer, können auch mit einem «Stopp Werbung»-Kleber nicht blockiert werden. Aber wenn Sie das Gefühl haben, die Werbung sei verbotenerweise bei Ihnen gelandet, können Sie bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission eine Beschwerde einreichen. Einfacher ist es, adressierte Werbesendungen zu unterbinden. Das geht mit einem Eintrag in die sogenannte Robinsonliste. Diese wird von diversen Firmen berücksichtigt.

Radio SRF 1, Espresso, 27.10.2025, 08:10 Uhr

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