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Skibillett wird bei Unfall und Krankheit nicht zurückerstattet
Aus Espresso vom 27.02.2019. Bild: Keystone
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Trend bei grossen Skigebieten Skibillett wird bei Unfall und Krankheit nicht zurückerstattet

Schlechte Erfahrung im Engadin. Nach einem Unfall kann ein Feriengast sein Ski-Abo nicht zurückgeben – trotz Arztzeugnis.

So hatte der Mann sich seine Skiferien nicht vorgestellt. Auf dem Weg zum Skibus in Pontresina rutschte er zu Wochenbeginn auf dem Trottoir aus und verdrehte sich das Knie. An Skifahren war für den Rest der Woche nicht mehr zu denken. Das bestätigte dem Verunfallten auch ein Arzt in einem Zeugnis. Doch trotz Arztzeugnis wurde ihm das Geld für die nicht genutzten Tage des Skibilletts nicht erstattet.

Am Schalter der Bergbahnen Engadin St. Moritz wurde ihm gesagt, dass Tages- und Mehrtageskarten generell nicht zurückerstattet würden. Auch nicht mit einem Arztzeugnis. Der Gast hätte eine Zusatzversicherung für fünf Franken am Tag lösen müssen.

Bergbahnen: «Hat mit neuem Vorverkaufssystem zu tun.»

Gegenüber dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» sagt Thomas Rechberger von der Engadin St. Moritz Mountains AG, es liege am neuen Ticket-Vorverkaufssystem «Snow Deal», dass Tages- und Mehrtageskarten nicht mehr erstattet würden. Bei diesem System erhält der Kunde Rabatt auf den Skipass, je nachdem zu welchem Zeitpunkt er diesen kauft.

Doch die strenge Rückerstattungsregelung haben nichts mit diesen Rabatten zu tun. In den AGB der Engadin St. Moritz Mountains AG steht ausdrücklich: «Bei Tages- und Mehrtageskarten kann generell keine Rückerstattung geltend gemacht werden.» Egal also, ob ein Ticket online im Vorverkauf oder am Schalter gekauft wurde.

Feriengast trägt das Risiko

Das Risiko wird so auch bei Krankheit und Unfall auf den Gast abgewälzt. Lediglich bei Jahres-, Saison- und Tageswahlkarten besteht die Möglichkeit mit einem Arztzeugnis den Ticketwert erstattet zu erhalten. Der betroffene Feriengast kritisiert dies als wenig kulant und gastfreundlich: «Für einen Ort, der eine Topdestination sein will, finde ich das beschämend.» Dass man eine Zusatzversicherung abschliessen müsse, um für so eine Situation gerüstet zu sein, enttäusche ihn.

Die Bergbahnen entgegnen, dass mit dem Fünfliber pro Tag nicht nur das Skiticket erstattet werde. Es handle sich um eine umfassende Reiseversicherung. Diese würde gemäss der internen Statistik vor allem von Ausländern abgeschlossen. Die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer verfüge nämlich bereits über eine Reiseversicherung.

Versicherungsexperte: «Relativ teure Versicherung»

Tatsächlich habe rund die Hälfte der Schweizer Haushalte in irgendeiner Form eine Reiseversicherung, sagt Stefan Thurnherr vom VZ Vermögenszentrum. Das könne eine Jahresversicherung sein, die Versicherung eines Auto- oder Verkehrsclubs oder der Kreditkartenfirma. Es lohne sich daher, dies zu überprüfen, bevor man unnötigerweise eine Zusatzversicherung zum Skibillett abschliesse.

Mit fünf Franken am Tag findet Thurnherr das Angebot relativ teuer. Denn für 100 bis 120 Franken erhalte man eine ganzjährige Reiseversicherung für sämtliche Ferien.

Auf jeden Fall sollte man aber die Versicherungsbedingungen genau studieren, bevor man sich darauf verlässt, dass sie einem bei Unfall oder Krankheit das Skiticket erstattet. Bei den Kreditkarten muss in der Regel ein bestimmter Anteil der Kosten mit der Karte bezahlt worden sein, damit die Versicherung greift. Und einige Reiseversicherungen bezahlen nur, wenn man den Schaden sofort meldet. Deswegen gebe es immer wieder Streitfälle, sagt Stefan Thurnherr vom VZ.

St. Moritz ist nicht allein mit dieser Regelung

Die Skiregion Engadin / St. Moritz ist mit dieser Versicherungsregelung nicht allein. Bereits vor zwei Jahren hat «Espresso» über dieselbe Regelung in Zermatt berichtet. Auch in Saas Fee, der Jungfrauregion und Les-4-vallées im Wallis erhält man gemäss den AGB das Skibillett nur über eine separate Versicherung erstattet.

Kulanter zeigen sich beispielsweise die Skigebiete Schuls, Savognin, Lenzerheide-Arosa, Davos-Klosters, Laax, Andermatt-Sedrun, Engelberg-Titlis, Meiringen-Hasliberg, Adelboden-Lenk, Gstaad und die Aletsch-Arena mit Riederalp, Fiescheralp und Bettmeralp. In deren AGB steht, dass gegen Vorweisen eines Arztzeugnis das Ski-Abo erstattet werde. Allerdings braucht es für die Erstattung des Top4-Abos für mehrere Skigebiete im Berner Oberland wiederum eine Zusatzversicherung.

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