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Teures ÖV-Versehen Richtiges Billett gelöst, aber falsch eingestiegen: Das kostet

Eine Bahnkundin erwischt den falschen Zug und kassiert eine Busse. Dabei hat sie für ihr Billett mehr bezahlt als nötig.

Für die Abschlussprüfung einer Weiterbildung reist eine Frau aus Bern-Bümpliz nach Freiburg. Nach getaner Arbeit, zurück am Bahnhof, löst sie ein Rückfahrticket und steigt in den nächsten Zug nach Bern – eine Komposition der Freiburger Verkehrsbetriebe (TPF).

Was die Frau nicht realisiert: Der Zug ist kein Bummler und hält in Bern nicht an der Station Europaplatz, wo die Frau eigentlich hätte umsteigen wollen, um wieder nach Bümpliz zu kommen.

Erklärungen nützten nichts

Als der Zugbegleiter kommt, zeigt die Kundin ihr Billett. Zu diesem Zeitpunkt ist sie immer noch der Meinung, alles richtig gemacht zu haben. Der Kontrolleur belehrt sie jedoch eines Besseren: Ihr Ticket sei in diesem Zug ungültig.

Er stellt ihr eine Busse, einen sogenannten Zuschlag, aus. Ihre Erklärungen, das Ganze sei wirklich aus Versehen passiert, hätten nicht viel bewirkt, erzählt sie im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Dabei hat sie notabene für ihr Ticket sogar noch ein wenig mehr bezahlt als sie für das korrekte Billett hätte zahlen müssen.

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Schrittweise Reduktion der «Busse»

Der Kontrolleur erklärt schliesslich, sie könne froh sein. Normalerweise koste ein solcher Zuschlag 110 Franken – doch er reduziere das auf 75 Franken. Weshalb er den Betrag reduziert und wie er gerade auf 75 Franken kommt, erfährt sie nicht.

Die Kundin meldet sich nach der Fahrt noch beim Kundendienst der TPF. Dort kommt man ihr erfreulicherweise nochmals entgegen und lässt ihr einen Gutschein im Wert von 30 Franken zukommen. Sprich: Die «Busse» beläuft sich nun auf 45 Franken.

Trotz dieses Entgegenkommens bleibt ein schaler Nachgeschmack. Hat man vielleicht doch etwas zu voreilig eine Busse ausgestellt? Nein, schreiben die Transports publics Fribourgeois auf Anfrage von «Espresso». Das Billett sei ungültig gewesen, deshalb habe man einen Zuschlag berechnet. Aber, weil man vom guten Glauben der Frau überzeugt gewesen sei, habe man ihr als Geste einen Gutschein ausgestellt.

Espresso, 30.10.2023, 08:10 Uhr

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