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Rechtsfrage: «Veranstaltung abgesagt. Was ist mit dem Honorar?»
Aus Espresso vom 05.03.2020. Bild: Keystone
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Abgesagte Veranstaltungen «Veranstaltung abgesagt. Was ist mit dem Honorar für Künstler?»

Aus Angst vor dem Coronavirus werden viele Veranstaltungen abgesagt. Was heisst das für Restaurants, engagierte Musiker und Vortrags-Redner? «Espresso» sagt, wer eine Entschädigung verlangen kann.

Die Rechtslage kurz erklärt:

  • In vielen Restaurants werden bei Absagen Annullationsgebühren fällig. Sind die Folgen einer Annullation nicht vertraglich geregelt, muss der Veranstalter den Wirt für die bereits getätigten Aufwendungen und Warenkäufe entschädigen.
  • Ob Künstler oder Redner bei einer kurzfristigen Absage ihr Honorar dennoch im vollen Umfang zu gute haben, ist rechtlich umstritten. Unbestritten ist, dass ein Veranstalter im Mindesten bereits geleistete Vorbereitungen und Aufwendungen entschädigen muss.
  • Bei den Tickets für Veranstaltungen ist die Rechtslage klar: Wird ein Konzert oder eine Tagung abgesagt, können Kunden ihr Geld zurückverlangen.

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Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortet jeden Donnerstag eine Rechtsfrage. Haben Sie eine Frage? Schreiben Sie uns!

Espresso, 05.03.20, 08.13 Uhr

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