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«Espresso Aha!»: Verkürzt verspätete Rechnung die Zahlungsfrist?
Aus Espresso vom 15.02.2021. Bild: imago images
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«Espresso Aha!» Verkürzt eine verspätet eingetroffene Rechnung die Zahlungsfrist?

Falls überhaupt eine Zahlungsfrist gewährt wird, beginnt diese mit Erhalt der Rechnung zu laufen.

Eine Hörerin des SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» beobachtet, zum Beispiel bei der Krankenkasse, dass das Rechnungsdatum bereits weit zurückliegt, wenn sie die Rechnung im Briefkasten hat. Verkürzt sich dadurch auch die Zahlungsfrist? «Manchmal bleiben mir gerade noch zwei Tage, bei einer Zahlungsfrist von 10 Tagen.»

Es gibt kein gesetzliches Recht auf Zahlungsfrist

SRF-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner klärt auf: «Das Gesetz kennt keine Zahlungsfristen. Grundsätzlich gilt: Ware oder Dienstleistung gegen Geld. Räumt ein Anbieter eine Zahlungsfrist ein, ist das ein Entgegenkommen. Bei Rechnungen verbreitet sind Fristen von zehn oder dreissig Tagen. Möglich sind auch kürzere oder längere Fristen.»

«Espresso Aha!»

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Jeden Montag beantworten wir in der Rubrik «Espresso Aha!» eine Frage aus dem Publikum. Haben auch Sie eine? Senden Sie sie uns!

Zahlungsfrist beginnt ab Erhalt der Rechnung zu laufen

Massgebend ist das Empfangsdatum der Rechnung. Beispiel: Zahlbar innert zehn Tagen bedeutet, dass man ab Erhalt der Rechnung zehn Tage Zeit hat, um sie zu bezahlen. Wenn das Rechnungsdatum mehrere Tage vom Empfangsdatum abweicht, ist es ratsam, dem Unternehmen oder Dienstleister eine entsprechende Mail zu machen. Und auch zu schreiben, dass man die Rechnung nun innerhalb der nächsten zehn oder dreissig Tage – je nach Frist – die Rechnung begleichen werde.

Espresso, 25.01.2021, 8.13 Uhr

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