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Rechtsfrage: Wer haftet bei Schäden in der Waschanlage?
Aus Espresso vom 23.08.2018. Bild: SRF
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Sonstiges Recht Wer haftet bei Schäden in der Waschanlage?

Dass einem in der Autowaschanlage ein Spiegel abgedrückt oder der Lack zerkratzt wird, kann passieren. «Espresso» sagt, wer bei so einem Schaden haftet.

Andy Glauser aus Worb (BE) lässt seinen Wagen regelmässig in einer Autostrasse waschen. Kürzlich ist ihm dort ein Schild aufgefallen: «Sie waschen Ihr Fahrzeug auf eigenes Risiko!», steht dort. Und: «Jede Haftung wird abgelehnt.»

Dieses Schild bringt Andy Glauser ins Stutzen. «Ginge ein Schaden an meinem Auto wirklich zu meinen Lasten?», möchte er nun vom Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 wissen.

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Wer seinen Wagen in eine Waschanlage bringt, darf erwarten, dass der Wagen sorgfältig gereinigt wird und keinen Schaden nimmt. Eine sorgfältige Reinigung schliesst Schäden wie abgerissene Spiegel, eingedrückte Scheiben oder Kratzer im Lack aus. In diesem Fall liegt rechtlich gesprochen eine mangelhafte Erfüllung des Vertrages vor und aus dieser wird der Betreiber der Waschanlage schadenersatzpflichtig.

Kunden müssen über einen Haftungsausschluss rechtzeitig informiert werden

Nun ist es aber zulässig, die Haftung für allfällige Schäden auszuschliessen. Damit ein solcher Haftungsausschluss rechtlich verbindlich ist, muss der Kunde darüber informiert werden, bevor er in den Vertrag einwilligt.

Im Beispiel von Andy Glauser bedeutet das: Es genügt nicht, die Kunden in der Waschstrasse mit einem Schild auf den Haftungsausschluss hinzuweisen. Das Schild oder der Hinweis müsste dort angebracht sein, wo sich der Kunde fürs Waschen entschliesst – an der Kasse zum Beispiel.

Einen Betreiber einer Waschanlage nach einem Schaden zur Verantwortung zu ziehen, ist aber auch ohne gültigen Haftungsausschluss nicht einfach.

Der Kunde muss in einem Schadenfall nämlich beweisen können, dass der Schaden in der Waschanlage entstanden ist. Genau das ist in der Praxis oftmals kaum möglich.

Schäden sicherheitshalber sofort melden!

Dazu müsste nämlich der Kunde mit Fotos belegen können, dass der Wagen vor dem Waschen keine Kratzer hatte und dass diese in der Anlage entstanden sind. Kann auf der anderen Seite der Betreiber belegen, dass er seine Anlage regelmässig wartet und prüft und hinterlässt sie bei anderen Kunden keine Schäden, dann wird es schwierig.

Nichtsdestotrotz: Wer sein Auto nach einem Besuch in der Waschanlage mit einem abgebrochenen Spiegel oder abgerissener Antenne vorfindet, sollte den Schaden fotografieren und umgehend dem Betreiber melden. Wurde eine Haftung nicht gültig ausgeschlossen und trifft den Kunden nachweislich kein eigenes Verschulden, so übernimmt möglicherweise die Haftpflichtversicherung des Betreibers den Schaden.

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