Vor Weihnachten herrscht in allen Einkaufszentren Hochbetrieb - vielerorts ist das Weihnachtsgeschäft die umsatzstärkste Zeit im ganzen Jahr.
Auch im Januar geht es an diesen Orten rund zu und her: Dann nämlich möchten viele Konsumentinnen und Konsumenten ihre Geschenke umtauschen. Was viele nicht wissen: Kein Laden muss überhaupt etwas zurück nehmen und umtauschen.
- Kein Rückgaberecht: Entgegen einem weit verbreiteten Irrtum ist kein Geschäft dazu verpflichtet, verkaufte Waren zurückzunehmen. Viele Läden tun es trotzdem – aus reinem Entgegenkommen. In der Regel verlangen Geschäfte in dieser Situation die Quittung und bei Geräten die Originalverpackung. Deshalb: Belege aufbewahren und Geschenke vorsichtig auspacken.
- Statt Geld gibt es einen Gutschein: Wer etwas in den Laden zurückbringt und nicht sofort etwas anderes mitnehmen möchte, muss sich mit einem Gutschein zufrieden geben. Dies, weil der Laden grundsätzlich nicht dazu verpflichtet ist, Waren überhaupt zurückzunehmen.
- Gutscheine: Wer einen Gutschein unter dem Baum vorfindet, tut gut daran, das Ablaufdatum zu kontrollieren. Viele Gutscheine sind nur gerade ein Jahr gültig. Ob das rechtlich zulässig ist, ist umstritten. Wer sich Ärger und Diskussionen sparen will, löst den Gutschein so rasch als möglich ein oder verhandelt mit dem Geschäft, dass die Ablauffrist verlängert wird. Gutscheine kann man aber auch verkaufen oder weiterverschenken. (Mehr zum Thema Gutscheine siehe Linkbox).
Wenn ein Geschenk nicht gefällt oder passt, ist man als Kunde also auf das Entgegenkommen des Geschäftes angewiesen. Anders, wenn ein Geschenk nicht funktioniert oder einen anderen Fehler, einen Mangel hat. In diesem Fall können Kundinnen und Kunden ihre Garantieansprüche geltend machen:
- Garantie: Hat ein Geschenk einen Mangel, so gelten laut Gesetz zwei Jahre Garantie. Diese Garantie darf nicht verkürzt werden. Allerdings schreibt das Gesetz vor, dass man einen Gegenstand so rasch als möglich prüfen und den Mangel sofort rügen. Sonst verzichtet man auf seine Garantierechte (Mehr zum Thema Garantie siehe Linkbox).
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