In der Schweiz ist die UNO Kinderrechtskonvention verbindlich ist. Diese sieht vor, dass jedes Kind das Recht hat, sich zu allem zu äussern, was für sein Leben von Belang ist und verspricht, dass die kindliche Meinung mitberücksichtigt wird.
Warum werden die Kinder nicht gehört? Was ist bei der Anhörung vor dem Richter zu berücksichtigen? Welche guten Gründe sprechen gegen den Einbezug von Kindern ins Scheidungsverfahren?
Es debattieren: Heidi Simoni, Leiterin des Marie Meierhofer Institutes für das Kind, Andrea Büchler, Professorin für Privatrecht und Ernst Schieler, Sozialpädagoge und Schulpsychologe.