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Am Flughafen: Wenn alles gut läuft, kann man seinen Koffer abholen.
Keystone
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Was tun mit wertvollem Flug-Gepäck?

Ferienzeit ist Flug-Zeit: Was, wenn das eingecheckte Gepäck verschwindet oder etwas aus meiner Tasche gestohlen wird? Wer zahlt? Und welche Dinge darf man nie im aufgegebenen Gepäck transportieren?

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Wer nach einem Flug bei der Gepäckausgabe am Rollband steht, hofft, dass auch wirklich alles wieder auftaucht. Manchmal passiert es aber, dass ein Gepäckstück verloren geht, oder schlimmer, etwas aus meiner Tasche gestohlen wird.

Wer muss den Schaden bezahlen?

  • Normalerweise kommt die Fluggesellschaft für diesen Schaden auf
  • Dies allerdings nur bis zu einem Wert von maximal 1600 Franken
  • Aber Achtung: Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Computer, persönliche elektronische Geräte sowie Pässe und Identitätspapiere dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.
  • Falls der Fluggast trotzdem solche Gegenstände eincheckt, kann sich die Fluggesellschaft aus der Verantwortung stehlen und den Schaden nicht bezahlen.

Was, wenn ich einen Laptop und zusätzlich noch eine schwere Kameraausrüstung mit vielen Objektiven mitnehmen will und die Gepäcklimite des Handgepäcks damit überschreite?

  • Die Fluggesellschaft Swiss sagt auf Anfrage, man sei in solchen Fällen «kulant». Eine zusätzliche Laptoptasche, ein Stativ und beispielsweise eine Tasche mit einem teuren Anzug dürften «selbstverständlich» trotzdem mitgenommen werden.
  • Ob das auch bei anderen Fluggesellschaften gilt und ob man sich im Streitfall am Check-In-Schalter der Swiss - erst recht an einem Schalter im Ausland - auf diese Aussage berufen kann, ist fraglich.

Wie muss ich reagieren, wenn ich nach einem Flug feststelle, dass ein Gepäckstück verloren ging oder etwas gestohlen wurde?

  • Wichtig ist, den Verlust oder Diebstahl sofort bei der Fluggesellschaft zu melden. Und zwar schriftlich, innerhalb von sieben Tagen.
  • Zusätzlich sollte man bei der Polizei Anzeige erstatten. Dies für den Fall, dass die Fluggesellschaft den Schaden nicht übernimmt, und der Fall der eigenen Diebstahl- oder Reiseversicherung angemeldet werden muss.

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