Sergej Portugalow, der hauptsächlich russische Leichtathleten betreut hatte, werden Besitz und Weitergabe einer verbotenen Substanz oder Methode und deren Anwendung zur Last gelegt. Zumindest soll er den Versuch dazu unternommen haben.
Sportgericht als erste Instanz
Der Sportgerichtshof agierte in diesem Fall als erste Instanz, weil der russische Leichtathletik-Verband (RUSAF) aktuell vom Weltverband (IAAF) gesperrt ist. Portugalow, der auch russische Schwimmer «behandelt» haben soll, war in einem Bericht der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) im Jahr 2015 in Verbindung mit Doping genannt worden.