Der Europäische Gerichtshof bestätigte mit seinem Urteil die Entscheidungen, die in Grossbritannien und Belgien gefällt wurden. Die beiden Länder hatten festgelegt, dass wichtige Fussball-Spiele nicht nur im Pay-TV ausgestrahlt werden dürfen.
Gesellschaftliche Bedeutung entscheidend
Während es in Belgien um die Übertragung aller WM-Endrunden-Partien im Free-TV ging, gehörten in Grossbritannien auch die Spiele der EM-Endrunde dazu. Der EuGH bestätigte nun, dass diese Partien Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung seien. Für solche Grossanlässe dürfen EU-Staaten exklusive Übertragungen im Pay-TV verbieten. Dies gilt neben Fussball-Endrunden auch für die Olympischen Spiele.
FIFA und UEFA hatten sich gegen die Einstufung in diese Kategorie gewehrt. Für sie sind Sendungen im Bezahlfernsehen eine wichtige Einnahmequelle.