Sportanlagen wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien sollen für den Breitensport ab dem 1. März wieder geöffnet werden. Das schlägt der Bundesrat vor.
Weiterhin kein Wettkampfsport
Es gelten dabei aber Kapazitätsbeschränkungen und Maskentragpflicht, auch der Abstand muss eingehalten werden. Erlaubt sind zudem jeweils nur Gruppen von maximal fünf Personen. Wettkämpfe und Veranstaltungen von Erwachsenen sind im Breitensport weiterhin aber nicht gestattet. Eine Lockerung gibt es nur für Jugendliche bis 18 Jahre.
Zuschauer frühestens ab 1. April
Zudem stellte die Landesregierung in Aussicht, dass ab dem 1. April wieder Sportveranstaltungen mit Zuschauern in eng begrenztem Rahmen stattfinden könnten, sollte sich die epidemiologische Lage weiterhin positiv entwickeln.
Seit Ende Oktober sind an Profisport-Veranstaltungen in der Schweiz trotz Schutzkonzepten keine Zuschauer mehr zugelassen. Für diesen zweiten Öffnungsschritt orientiert sich der Bundesrat an Richtwerten wie der Positivitätsrate, der Auslastung der Intensivplätze, der durchschnittlichen Reproduktionszahl und der 14-Tages-Inzidenz.