Resultate
Die AC Bellinzona hatte es erneut versäumt, die im Lizenzreglement geforderten Bestätigungen für die Überweisung der Sozialbeiträge für die Monate Februar und März fristgerecht einzureichen. Die Lizenz-administration der SFL reichte folglich bei der DK eine Anzeige ein.
Ähnlicher Fall wie bereits zuvor
Die Kommission beurteilte die Nichteinreichung der erforderlichen Bestätigungen – wie bereits in ähnlich gelagerten Fällen zuvor – als Verstoss gegen das Lizenzreglement der SFL. Die DK büsste folglich den Klub mit dem Abzug von 4 weiteren Punkten in der laufenden Saison. Der Klub kann den Entscheid innert 5 Tagen ans Rekursgericht der SFL weiterziehen. Ein allfälliger Rekurs hat aufschiebende Wirkung.
Ein Rekurs noch hängig
Bisher wurde den Tessinern ein Punkt definitiv abgezogen. Gegen den Abzug von 2 weiteren Punkten hat Bellinzona Rekurs eingereicht, ein Entscheid ist noch hängig.