Resultate
Die AC Bellinzona hatte es erneut versäumt, die Bestätigungen für die Überweisung der Januar-Löhne sowie für die Sozialversicherungs-Leistungen fristgerecht einzureichen. Die Lizenzadministration der SFL reichte folglich bei der Disziplinarkommision (DK) eine Anzeige ein.
Neu 8 Punkte Rückstand auf Leader Aarau
Die Kommission beurteilte die Nichteinreichung der erforderlichen Bestätigungen – wie bereits in einem ähnlich gelagerten Fall zuvor – als Verstoss gegen das Lizenzreglement der SFL. Da es sich um einen Wiederholungsfall handelt, büsste die DK die AC Bellinzona mit dem Abzug von 2 weiteren Punkten in der laufenden Saison. Die Tessiner verbleiben somit zwar auf Rang 2, weisen aber neu 8 Punkte Rückstand auf Leader Aarau auf.
Der Klub kann den Entscheid innert 5 Tagen ans Rekursgericht der SFL weiterziehen. Ein allfälliger Rekurs hat aufschiebende Wirkung.
Gegen den ersten Entscheid der Disziplinarkommission vom 21. März 2013 (Abzug von 1 Punkt für nicht eingereichte Bestätigungen für Dezember 2012) hatte Bellinzona keinen Rekurs eingereicht.