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Verärgert ob Spielwiederholung SFL zur Aarauer Reaktion: «Wir können sie gut nachvollziehen»

Der FC Aarau ist nicht zufrieden mit dem Entscheid, das Spiel gegen Bellinzona zu wiederholen. Die Liga erklärt sich.

Zwei Fussballspieler im Regen, kämpfen um den Ball.
Legende: Treffen sich bald bei hoffentlich besseren Bedingungen wieder Aaraus Ryan Kessler (links) und Bellinzonas Jhildrey Lasso. Freshfocus/Marc Schumacher

Der Saisonstart des ambitionierten FC Aarau am Samstag, 26. Juli, gegen die AC Bellinzona hätte ideal verlaufen können – und fiel dann wortwörtlich ins Wasser. Nach intensivem Regen wurde die Challenge-League-Partie beim Stand von 3:1 für Aarau in der 65. Minute unterbrochen.

Freiwillige halfen, den Platz auf dem Brügglifeld von den Wassermassen so gut wie möglich zu befreien. Doch das Terrain war nicht mehr bespielbar. So interpretierte es Schiedsrichter Johannes von Mandach, der das Spiel nicht wieder anpfiff.

Ganzes Spiel wiederholt

Eineinhalb Wochen lang war nicht klar, wie es mit dem Duell zwischen Aarau und Bellinzona weitergeht. Komplette Wiederholung? Fortsetzung ab der 65. Minute?

Am Montag, 4. August, bestätigte die Swiss Football League (SFL) dann die zuletzt zunehmend aufgekommene Vermutung, dass die Partie komplett wiederholt werden muss. Am 13. August wird die Partie in voller Länge erneut gespielt.

«Das übliche Vorgehen»

Ein Entscheid, «den der FC Aarau in keiner Weise nachvollziehen kann», so die Stellungnahme des FCA. Aus Sicht der Aarauer «wäre es die einzig sportlich faire Lösung gewesen, die verbleibenden 25 Minuten nachzuholen».

Die Ansetzung einer vollständigen Wiederholung ist das übliche Vorgehen, wenn bei einem Spielabbruch niemandem ein Verschulden zuzuschreiben ist.
Autor: Philippe Guggisberg Verantwortlicher Kommunikation SFL

Mit diesen Reaktionen konfrontiert sagt Philippe Guggisberg, Verantwortlicher Kommunikation bei der SFL, gegenüber SRF: «Grundsätzlich können wir die Reaktion des FC Aarau gut nachvollziehen. Jedoch ist die Ansetzung einer vollständigen Wiederholung das übliche Vorgehen, wenn bei einem Spielabbruch niemandem ein Verschulden zuzuschreiben ist.»

Der Entscheid basiere auf Artikel 58 des Wettspielreglements des Schweizerischen Fussballverbands (SFV), wonach «die zuständige Behörde befugt ist, eine Spielwiederholung anzuordnen, wenn ein Verbandsspiel nicht beendigt worden ist, ohne dass ein Team dafür verantwortlich ist».

Kein Rekurs

Einen Rekurs gegen den Entscheid wird der FC Aarau nicht einlegen. Der Fall habe sich erledigt, so der Klub in der Stellungnahme von Montag. Sämtliche Tickets vom 26. Juli werden für den Nachholtermin vom 13. August wieder aktiviert.

Regionaljournal Aargau, 05.08.2025, 7:31 Uhr ; 

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