Anders als in England, Italien oder Frankreich gibt es in Deutschland keine saudischen, katarischen oder amerikanischen Eigentümer von Profiklubs – dank der 50+1-Regel. Sie besagt, dass 50 % plus eine Aktie der ausgelagerten Profiabteilungen im Besitz des Muttervereins bleiben müssen.
Für die TSG Hoffenheim, den VfL Wolfsburg und Bayer Leverkusen gab es aber eine Ausnahme. Deshalb befasste sich das deutsche Kartellamt mit der Regelung und prüfte, ob eine Wettbewerbsverzerrung herrscht.
Keine Sonderzahlungen
Nun hat das Amt einem Kompromissvorschlag der Deutschen Fussball-Liga zugestimmt. Er besagt:
- Die 50+1-Regel bleibt bestehen.
- Neue Ausnahmen soll es künftig nicht mehr geben.
- Die Rechte der Volkswagen AG (Wolfsburg) und der Bayer AG (Leverkusen) werden eingeschränkt: Sie müssen zulassen, dass der Mutterverein in der AG vertreten ist, sie dürfen Bilanzen nicht mehr mit Sonderzahlungen ausgleichen, und die Klubs sind fest an ihren Standort gebunden.
Hoffenheim ist nach der Rückgabe der Mehrheit durch Dietmar Hopp nicht mehr tangiert.