Für die Akteure von Osnabrück ist der Entscheid des Sportgerichts äusserst bitter. Zum Zeitpunkt des Spielabbruchs in der 71. Minute hatten die Hausherren gegen Leipzig mit 1:0 geführt. Mit dem Urteil des DFB wird das Spiel nun mit 2:0 für die Gäste gewertet, womit das Pokal-Abenteuer für Osnabrück beendet ist.
«Der Verein ist für seine Zuschauer verantwortlich. Das Verschulden der Zuschauer ist dem Verein zuzurechnen», begründete der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Hans E. Lorenz, den Rechtsspruch.
Die hitzige Pokal-Partie war am vergangenen Montagabend abgebrochen worden, nachdem Schiedsrichter Martin Petersen von einem aus dem Osnabrücker Zuschauerblock geworfenen Feuerzeug am Kopf getroffen wurde. Der Unparteiische erlitt dabei eine leichte Gehirnerschütterung.