Das DFB-Sportgericht begründete den Entscheid damit, dass seitens des Schiedsrichters Felix Brych kein Regelverstoss vorgelegen hätte. Somit bleibt es beim 2:1 für Leverkusen.
«Die Frage ist nicht, ob uns das Urteil unter sportlichen Gesichtspunkten gefällt oder nicht. Unter rechtlichen Gesichtspunkten gibt es aber keine Alternative», sagte der Vorsitzende Hans Eberhard Lorenz zur Begründung seines Richterspruchs. «Es gibt keine Grundlage für den Einspruch. Die Tatsachenentscheidung war zwar falsch, sie ist aber unumstösslich.»
Loch im Netz
Bayer-Stürmer Kiessling hatte am 18. Oktober in Sinsheim beim Stand von 1:0 für Leverkusen neben den Pfosten geköpft, durch ein Loch im Netz flog der Ball dennoch ins Tor. Brych entschied auf regulären Treffer.