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Schwierige Entscheidungen für die Uefa (Radio SRF 3, Bulletin von 16:40 Uhr, 23.04.20)
Aus Fussball vom 23.04.2020.
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Teilnehmer von Ligen bestimmt Uefa erlaubt Saisonabbruch in bestimmten Fällen

Europas Top-Klubs müssen bei einem Saisonabbruch in ihren Ligen keinen Ausschluss von den internationalen Wettbewerben mehr befürchten.

Das Exekutivkomitee der Uefa beschloss bei einer Videokonferenz am Donnerstag, dass im Falle eines vorzeitigen Saisonendes die betroffenen Ligen auf einer «transparenten und objektiven» Basis die Teilnehmer für die europäischen Wettbewerbe nominieren sollen.

Dabei dürften vor allem die bis zum Abbruch erzielten Resultate für eine Teilnahme herangezogen werden. Sofern Mannschaften unterschiedlich viele Spiele absolviert haben, könnte anhand eines Punktedurchschnitts entschieden werden.

Uefa kann Startrecht verweigern

Die Uefa nannte auch Kriterien für einen erlaubten Abbruch. Dieser sei gestattet, wenn es Anordnungen der Behörden gäbe oder eine Fortsetzung der Liga aus finanziellen Gründen keinen Sinn machen würde. Die Uefa behält sich aber das Recht vor, ausgewählten Teilnehmern unter Umständen das Startrecht zu verwehren.

EM 2020 behält Namen

Weiter teilte das Exekutivkomitee mit, dass die EURO2020 trotz der Verschiebung um ein Jahr ihren Namen behält. Das Turnier in zwölf Ländern soll neu vom 11. Juni bis zum 11. Juli 2021 stattfinden. Zum einen werde so die Vision der Feier des 60. Jubiläums des EM-Turniers erhalten, teilte der Dachverband mit. Die Uefa verwies aber auch darauf, dass bereits jede Menge Werbeartikel für die EM 2020 produziert worden seien, die bei einer Namensänderung hätten vernichtet werden müssen.

Zudem bekommen die europäischen Klubs, die Nationalspieler für die Uefa-Wettbewerbsspiele abgestellt haben, ihr Geld früher. Das Exekutivkomitee beschloss ebenfalls am Donnerstag die vorzeitige Ausschüttung von knapp 70 Millionen Euro, die eigentlich erst nach Abschluss der EM-Playoffs fällig geworden wären.

Radio SRF 3, 23.04.20, 16:50 Uhr;

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