Der unrühmliche Vorfall von Sion-Boss Christian Constantin am Donnerstagabend im Cornaredo wirft hohe Wellen. Wir schaffen den Überblick, was seither alles passiert ist und halten Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden.
- Klage: Früh am Morgen dreht Constantin den Spiess plötzlich um deponiert eine Klage gegen Rolf Fringer.
- Rückzug aus dem Olympiakomitee: Der Patron des FC Sion legt seine Funktionen bei der Sittener Kandidatur für die Winterspiele 2026 nieder.
- Stellungnahme von Liga-CEO Claudius Schäfer: Obschon nicht er über das Vergehen richtet, gibt es gemäss ihm drei Szenarien für das Strafmass.
«Ich habe eine Klage wegen Verleumdung und Verunglimpfung deponiert», bestätigt Constantin gegenüber der Nachrichten-Agentur sda . Adressat ist Rolf Fringer: Er habe den Fussballexperten schon mehrmals darauf hingewiesen, dass er dessen Kritik nicht länger goutiere.
In einer ersten Communiqué-Reaktion hatte die Swiss Football League Constantins Verstoss gegen die Verhaltensregeln des Schweizerischen Fussballverbands verurteilt. Das verantwortliche Gremium wird eine Untersuchung des Vorfalls durch die Disziplinarkommission veranlassen.
Keine treibende Kraft mehr für Sion 2026
Am späteren Vormittag meldete sich das Organisationskomitee der Walliser Olympia-Kandidatur um Präsident Jean-Philippe Rochat zu Wort. Es heisst, dass Constantin darum gebeten habe, sich von den Ämtern entbinden zu lassen. Er war Vizepräsident und Mitglied des Kaders, das eine Sittener Bewerbung für die Ausrichtung der Winterspiele 2026 realisieren will.
Rochat erklärt: «Christian Constantin nimmt nicht mehr an den Arbeiten des Kandidatur-Komitees teil, solange keine Klarheit in der jüngsten Affäre Constantins vorliegt.»
Knifflige Fragen für die Juristen
Claudius Schäfer, der CEO der Swiss Football League, hielt gegenüber SRF fest, dass der Fall nun bei der Disziplinarkommission liege. Anhand der Ergebnisse des Gremiums wird das Strafmass festgelegt. Denkbar ist ein Boykott. Auch muss darüber befunden werden, ob Constantin nach dem Vergehen 2004 in Kriens als Wiederholungstäter gilt.