Die Kommission stellte in ihrem Urteil fest, dass der Heimklub gegen seine Pflicht verstossen habe, für Sicherheit und Ordnung im Stadion zu sorgen. Der Heimklub habe mit dem Verzicht der Aufstellung einer Sicherheitslinie zum Spielfeldrand bei
Spielschluss in Kauf genommen, dass es zu einer Stürmung des Spielfelds und damit verbunden zu Ausschreitungen mit Verletzten kommen konnte.
Deshalb wurde die Schliessung des Gästesektors im ersten Heimspiel gegen Basel verfügt. Zudem erhielt der FC Aarau eine Busse in der Höhe von 40'000 Franken.
Basel: Kein organisatorisches Verschulden
Dem FC Basel wirft die Disziplinarkommission kein organisatorisches Verschulden vor. Dessen Sicherheitspersonal habe versucht, die Auseinandersetzungen zwischen den Gruppierungen zu verhindern. Der FCB wurde mit 25'000 Franken gebüsst. Das Urteil kann innert fünf Tagen beim Rekursgericht der SFL angefechtet werden.