Bis zum 25. Juni kann der Leichtathletik-Weltverband IAAF weitere Argumente einbringen. Das Bundesgericht wird dann entscheiden, ob die Regel für die gesamte Dauer des Verfahrens, das sich über mehrere Monate erstrecken kann, für Semenya ausgesetzt bleibt.
Semenya hatte vor dem Schweizer Bundesgericht Einspruch gegen ein Urteil des Internationalen Sportgerichtshof TAS eingelegt.
Demnach müssen Athletinnen über bestimmte Strecken (400 m bis eine Meile) einen Grenzwert von fünf Nanomol pro Liter für körpereigenes Testosteron einhalten. Dies zwingt intersexuelle Sportlerinnen wie Semenya zur teils deutlichen künstlichen Senkung. Semenya ist dazu nicht bereit.
Semenya weiter startberechtigt
Das Schweizer Bundesgericht setzte die Regel der IAAF vorübergehend ausser Kraft, in der Testosteron-Limits für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen festgesetzt wurden.
Es bleibe bei der Anordnung vom 31. Mai, teilte das Bundesgericht in Lausanne mit. Die IAAF hatte am 7. Juni einen Antrag auf Wiedereinsetzung der Regel gestellt.
Semenya, die zweifache 800-Meter-Olympiasiegerin, darf daher bis auf weiteres auch wieder auf Strecken zwischen 400 Metern und einer Meile (1609 Meter) antreten.
Wie lange die «superprovisorische Anordnung» vom 31. Mai gilt, teilte das Gericht nicht mit.
Sendebezug: SRF zwei, «sportaktuell», 03.06.2019, 22:35 Uhr.