«Ich werde weiter für Menschenrechte von Athletinnen kämpfen, für jene auf und jenseits der Bahn – bis wir alle so frei laufen können, wie wir geboren wurden», liess sich Caster Semenya in einer Mitteilung zitieren.
Das Bundesgericht hatte am Dienstagabend ein Urteil veröffentlicht, wonach die Beschwerde der Südafrikanerin zurückgewiesen wurde. Die 29-Jährige war damit gegen ein Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes TAS vorgegangen. Im Kern des Rechtsstreits ging es um eine umstrittene Regel des Leichtathletik-Weltverbandes zum Testosteron-Limit für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen.
Offen liess die zweifache 800-Meter-Olympiasiegerin Semenya, ob sie noch versucht, eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg einzulegen.
Ihre Anwältin Dorothee Schramm meinte: «Dieser Entscheid ist ein Aufruf zum Handeln – als Gesellschaft können wir einem Sportverband nicht erlauben, sich über fundamentale Menschenrechte hinwegzusetzen.»
Semenya lehnt Medikamente ab
Die Regel verlangt, dass Semenya ihren natürlichen Testosteron-Wert durch Medikamente senken soll, dies lehnt die dreifache Weltmeisterin ab.
Für den Verband dagegen gehört Semenya zu den «biologisch männlichen Athleten mit weiblichen Geschlechtsidentitäten». Sie darf daher nicht an Wettbewerben über Distanzen zwischen 400 Metern und einer Meile starten.