Wie die Nachrichtenagentur AP berichtete, muss die inzwischen 19-Jährige 7000 Franken an Gerichtskosten sowie 8000 Franken an die Welt-Anti-Doping-Agentur und an die Internationale Eislauf-Union zahlen.
Vor dem Gericht hatten die Anwälte Walijewas einen Artikel der AP aus dem September 2024 vorgelegt, um zu behaupten, die Wada habe Verfahrensbetrug begangen, um Beweise zu unterdrücken. 5 Richter des Bundesgerichts erklärten, dass die Argumente von Walijewas Team «spekulativ und höchst fragwürdig» seien.
Nach dem Team-Wettbewerb bei den Winterspielen 2022 war eine positive Dopingprobe von Walijewa bekanntgeworden. Sie war im Dezember 2021 bei den nationalen Meisterschaften positiv getestet worden. Der Internationale Sportgerichtshof TAS sperrte sie daraufhin rückwirkend für 4 Jahre.
Da Walijewa zu dem Zeitpunkt erst 15 Jahre alt war, galt sie gemäss Welt-Anti-Doping-Code als «geschützte Person», deren Identität nicht hätte genannt werden dürfen. Die Geheimhaltung misslang.