Knapp fünf Monate nach dem tragischen Unfalltod von Gino Mäder an der Tour de Suisse hat die Staatsanwaltschaft Graubünden das Strafverfahren eingestellt. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig, wie die Staatsanwaltschaft schrieb.
TdS-OK trifft keine Schuld
Es habe keiner Drittperson ein strafrechtlich relevantes Verhalten am Tod des Radprofis angelastet werden können, so die Staatsanwaltschaft weiter. Dies hätten die durchgeführten Befragungen, die Überprüfung des von Mäder gefahrenen Rennvelos sowie die Untersuchung der Leiche ergeben.
Die Staatsanwaltschaft hielt weiter fest, dass die für die Sicherheit zuständigen Funktionäre ihren Pflichten nachgekommen seien.
Mäder kam am 15. Juni in der Königsetappe von Fiesch nach La Punt in der Abfahrt vom Albulapass von der Strasse ab und verletzte sich bei einem Sturz schwer. Tags darauf erlag der 26-Jährige im Kantonsspital Chur seinen Verletzungen.