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Wegen Tierquälerei Springreiter Estermann verurteilt

Die Staatsanwaltschaft Sursee bestraft Paul Estermann wegen Tierquälerei mit einer bedingten Geldstrafe.

Der Strafbefehl gegen Paul Estermann bezieht sich auf einen Vorfall, der sich im April 2016 auf dessen Hof in Hildisrieden ereignete. Die Staatsanwaltschaft Sursee geht davon aus, dass der Reiter «eine Stute mehrmals mit einer Dressurpeitsche wissentlich und willentlich mehrfach heftig und übermässig gegen die Flanken und den Unterbauch schlug. Damit wollte er ein besseres Trainingsergebnis erzielen.»

Die Staatsanwaltschaft verurteilte Estermann per Strafbefehl wegen Tierquälerei zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 160 Franken und einer Busse von 3600 Franken. Zudem muss der 56-jährige die Verfahrenskosten von rund 1500 Franken sowie seine Anwaltskosten bezahlen.

Für Verband gilt Unschuldsvermutung

Estermann erhob gegen den Strafbefehl Einspruch. Für den schweizerischen Verband für Pferdesport gilt die Unschuldsvermutung, da Estermann Einspruch erhoben hat und somit nicht rechtskräftig verurteilt ist. Erst wenn er vor Gericht schuldig gesprochen wird, würden Massnahmen geprüft.

Sendebezug: Radio SRF 3, Abendbulletin, 18.09.19, 18:30 Uhr

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