Am Sonntag finden in der Schweiz gleich drei grössere Schwingfeste statt: der Rigi-Schwinget, das Berner Oberländische Schwingfest und die Fête Romande in Oron-la-ville.
Damit stellt sich dem Laien die Frage, ob diese Terminkollision im Sinn des Schwingerverbands ist. Dies sei effektiv der Fall und lange bereits so geregelt, wie Rolf Gasser, Geschäftsstellenleiter beim Eidgenössischen Schwingerverband erklärt.
Wer an welchem Schwingfest teilnehmen kann, wird daher nach einem komplizierten, aber klaren Regelwerk definiert. «Das Ziel ist es», so Gasser, «dass jeder Schwinger in seiner Karriere an einem auswärtigen Schwingfest teilnehmen kann.»
Im Morgengespräch mit Sibylle Eberle erklärt Rolf Gasser weiter:
- warum der Schweizer Schwingerverband keinen «Schwingtourismus» will
- wie geregelt wird, welcher Schwinger an welchem Fest teilnehmen darf
- warum ein Fest ohne Schwingerkönig dennoch ein Fest sein kann