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Hausgemachter Feinstaub Lampenöl, Räucherstäbchen & Co. – Luftduft macht Schmutzluft

Eigentlich will man ja nur warmes Licht und einen guten Duft in den eigenen vier Wänden. Doch all die Kerzen, Duftlämpchen und Räucherstäbchen können für ziemlich dicke Luft sorgen.

Panik ist nicht angebracht: Wer mit Bedacht Wohlfühl-Utensilien einsetzt, die vor sich hin duften, rauchen oder dampfen, wird sich dabei nicht vergiften. Völlig harmlos sind sie aber auch nicht. «Jedes Duftlämpchen, jede Kerze und jedes Räucherstäbchen belastet die Innenluft zusätzlich», sagt Roger Waeber von der Fachstelle Wohngifte des Bundesamts für Gesundheit BAG.

Verbrennungsprodukte in der Raumluft können Schleimhautentzündungen, Kopfschmerzen und Unwohlsein verursachen. Im Extremfall kann sogar das Risiko für chronische Atemwegserkrankungen zunehmen.

Bei jeder Verbrennung entsteht Feinstaub. Grundsätzlich gilt dabei: Je schlechter die Verbrennung, desto stärker die Belastung.

Bei Kerzen verursachen dünne kleine Kerzen oder auch Teelichter weniger Emissionen als grosse Wohnzimmerkerzen, die womöglich noch einen dicken Docht haben. Auch die Länge des Dochts spielt eine Rolle: Länger als fünf Millimeter sollte er nicht sein.

Wie viel Feinstaub produziert eine Kerze?

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erlöschte Kerze mit Rauch
Legende: Imago Images

Im Durchschnitt belastet eine Kerze nach einer Stunde einen normalen Wohnraum mit zirka 35 Mikrogramm PM10 pro Quadratmeter (PM10 = Partikel mit einem Durchmesser von zehn Mikrometern oder kleiner).

Wird die Verbrennung gestört, dass die Kerze flackert, verdoppelt sich der Ausstoss von PM10. Duftkerzen belasten die Luft etwas stärker, aber nicht so, dass es ins Gewicht fällt.

Zum Vergleich: Die durchschnittliche Feinstaubbelastung einer grossen Stadt liegt bei etwa 20 Mikrogramm. In der Luftreinhalte-Verordnung ist festgelegt, dass der Tagesmittelwert der PM10-Konzentration höchstens einmal pro Jahr 50 µg/m³ überschreiten darf.

Bei den Duftöllämpchen kommen zur Verbrennung der Kerze flüchtige organische Duftstoffe hinzu. Diese sind aber nur für sehr empfindliche Menschen störend, ohne eigentliche gesundheitliche Probleme auszulösen.

Da die Teelichter, die für die Duftlämpchen gebraucht werden, vergleichsweise sauber verbrennen, gilt ein Duftöllämpchen an sich nicht als sonderlich belastend.

Räucherstäbchen schlimmer als Zigaretten

Ganz anders die Räucherstäbchen. Diese belasten die Luft feinstaubmässig stärker als Zigaretten. Wer sich in einem Raum mit Räucherstäbchen aufhält, setzt sich einer ähnlichen Belastung wie beim Passivrauchen aus.

In einer italienischen Studie wurden bei Räucherstäbchen PM10-Konzentrationen bis 340 Mikrogramm gemessen. Dazu kamen noch toxische Stoffe wie Benzol und Formaldehyde in recht hohen Konzentrationen. Dies aber bei unterschiedlichen Räucherstäbchen in unterschiedlichem Ausmass. Es gab Räucherstäbchen, die kaum solche zusätzlichen Stoffe ausstiessen.

«Bio» macht keinen Unterschied

Von aussen ist es den Kerzen- und Duftprodukten nicht anzusehen, ob sie nun mehr oder weniger schädliche Stoffe in die Luft lassen. Beim Feinstoffausstoss aber ist egal, ob es sich um natürliche oder künstlich hergestellte Produkte handelt. Feinstoffpartikel entstehen bei jeder Verbrennung. Eine Bienenwachskerze erzielt gleiche Werte wie eine aus Paraffin, natürliche ätherische Öle verursachen gleichviel oder gleichwenig Reizungen wie künstliche.

Nicht übertreiben und regelmässig lüften

Es ist wie immer eine Frage des Masses: Die genannten Luftbelastungen sind immer Spitzen, die nach kurzer Zeit wieder zurückgehen.

  • Wer sich nicht einer Dauer-Beräucherung aussetzt und immer mal wieder durchlüftet, darf sich getrost weihnachtliche Stimmungsmacher leisten, ohne gesundheitliche Nachteile befürchten zu müssen.
  • Sind empfindliche oder allergische Personen anwesend, empfiehlt es sich, aus Rücksichtnahme auf Duftstoffe möglichst gänzlich zu verzichten.
  • Ist das Ziel, unangenehme Gerüche zu überdecken, geht man besser deren Ursache auf den Grund. Meist hilft schon gründlich lüften.

Weiterführende Informationen

In eigener Sache

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Dieser Artikel wurde im Dezember 2015 erstmals publiziert.

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